Der EmployeeChoice Product ist ein von cadooz ausgegebener Zwei-Parteien-Gutschein, d.h. der EmployeeChoice Product kann nur bei cadooz eingelöst werden. Der EmployeeChoice Product verkörpert ein Recht zum Bezug von Waren aus der Produktpalette von cadooz im Wert des Gutscheinguthabens. Ein Rücktausch des EmployeeChoice Product in Geld ist ausgeschlossen.
Als Zwei-Parteien-Gutschein ist der EmployeeChoice Product ausschließlich bei cadooz einlösbar. Der Inhaber eines EmployeeChoice Product kann allein in einem von cadooz betriebenen Online-Shop seinen EmployeeChoice Product gegen Waren aus der Produktpalette von cadooz einlösen. Die mit dem eingelösten EmployeeChoice Product erworbenen Waren werden von cadooz postalisch versendet.
Die Produktpalette von cadooz für die Einlösung des EmployeeChoice Product besteht aus einer begrenzten Anzahl von Waren.
Die Waren sind Sachprämien ausgewählter Marken.
Nicht Gegenstand der Produktpalette von cadooz sind Geldsurrogate wie Devisen sowie Finanzinstrumente. Ebenfalls nicht Gegenstand der Produktpalette sind Gutscheine.
Der EmployeeChoice Product ist ausschließlich bei cadooz zum Bezug von Waren aus der Produktpalette von cadooz einsetzbar. Der EmployeeChoice Product kann nicht bei Dritten zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden.
Es ist zudem technisch ausgeschlossen, dass sich der Inhaber mit dem EmployeeChoice Product bei Dritten etwa an Bankautomaten Geld auszahlen lassen kann. Es ist ebenfalls technisch ausgeschlossen, dass der Inhaber mit dem EmployeeChoice Product Geldbeträge an Dritte überweisen kann. Der EmployeeChoice Product verfügt über keine IBAN und kann nicht als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt oder genutzt werden.
Nach Auffassung von cadooz und ihrer Rechtsberater ist der EmployeeChoice Product zur Gewährung von Sachbezug geeignet, weil er ausschließlich zum Bezug von Waren berechtigt und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllt.
Der EmployeeChoice Product ist nicht gegen Geld oder Geldsurrogate einlösbar. Der EmployeeChoice Product ist bei cadooz nicht in Geld rücktauschbar und verfügt auch sonst über keine Barauszahlungsfunktion. Geldsurrogate wie Devisen oder Finanzinstrumente sind nicht Bestandteil der Produktpalette von cadooz. Das gleiche gilt für Gutscheine, schließlich verfügt der EmployeeChoice Product über keine IBAN und kann auch sonst nicht als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt werden.
Der EmployeeChoice Product erfüllt die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nr. 10a ZAG, weil es sich bei dem EmployeeChoice Product um einen Zwei-Parteien-Gutschein handelt. Der Employeechoice Product berechtigt, ausschließlich Waren aus der Produktpalette von cadooz zu beziehen. Somit ist cadooz als Herausgeber des EmployeeChoice Product einziger Akzeptant des Gutscheins.
Das BMF-Schreiben vom 15.03.2022 stellt in Rz. 9 a) des BMF-Schreibens klar, dass Zwei-Parteien-Gutscheine die Anforderungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a ZAG ohne Weiteres erfüllen. Es gibt keinen begrenzteren Kreis von Akzeptanzstellen als die Beschränkung der Einlösung eines Gutscheins auf den Aussteller selbst.
Rechtssicherheit, ob der EmployeeChoice Product die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft erhalten.
Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Sprechen Sie uns einfach an.
Mit dem EmployeeChoice Plus haben Ihre Mitarbeiter die Auswahl aus 100 Gutscheinen und Sachprämien, inklusive Gutscheine für Tankstellen und Elektronikmärkte, bestellbar ab 5 Euro.
Mit dem EmployeeChoice Classic haben Ihre Mitarbeiter die Auswahl aus 100 Gutscheinen und Sachprämien, bestellbar ab 5 Euro.
*Leider gibt es hierzu noch keine eindeutige Auffassung der Finanzverwaltung. Auch das BMF Schreiben vom 15.03.2022 hat keine Klarheit gebracht. Deshalb empfehlen wir dringend die Einholung einer Anrufungsauskunft, bevor Sie den EmployeeChoice zur Gewährung von Sachbezug einsetzen.
Die vorgenannten Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und ersetzen in keinem Fall den Gang zum Steuerberater. Bei den oben genannten Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung von cadooz, die sich im Nachhinein auch als nicht zutreffend erweisen kann. In diesem Zusammenhang ist eine Haftung von cadooz ausgeschlossen. Unsere Empfehlung lautet daher, dass Sie sich diesbezüglich steuerrechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls eine Prüfung durch Ihre Finanzverwaltung vornehmen lassen.
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