Emotionale Wertschätzung mit der Inflationsprämie

In Zeiten hoher Inflation ist es für Arbeitgeber besonders wichtig, ihren Mitarbeitern zu zeigen, dass sie geschätzt werden. Idealerweise mit einem Incentive in persönlicher und emotionaler Form.

Ein Instrument für eine Extraportion Wertschätzung hat die Bundesregierung mit der Inflationsausgleichsprämie geschaffen.

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5 Fakten zur Inflationsprämie

Mit einer Änderung des Einkommensteuergesetzes (§ 3 Nr. 11 c EstG) möchte die Bundesregierung den gestiegenen Lebenshaltungskosten entgegenwirken. Dafür hat sie die sogenannte Inflationsausgleichsprämie geschaffen. Dies sind ihre wichtigsten Eckpunkte:

  • Bis zum 31.12.2024 als zusätzliche Auszahlung zum Gehalt möglich
  • Steuer- und sozialabgabenfrei
  • Gestückelte Zahlungen sind erlaubt
  • Die 3.000-Euro-Grenze muss nicht ausgeschöpft werden
  • Sonstige steuerfreie Sachbezüge bis zu 50 Euro pro Monat bleiben unberührt

Anwendungsbereiche der Inflationsprämie in Form von Gutscheinen

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!


Hinweis:
Zur Vereinfachung haben wir  "Mitarbeiter*innen" und "Arbeitgeber*innen" als "Mitarbeiter" und "Arbeitgeber" bezeichnet. Dies stellt keine Diskriminierung dar. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter angesprochen.