Mit dem Sachbezug von cadooz können Sie Ihren Mitarbeitern jeden Monat bis zu 50 Euro on top zum Gehalt zukommen lassen – und das steuer- und sozialabgabenfrei.
Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 soll die vom Gesetzgeber beabsichtigte Vereinfachung durch die Sachbezugsfreigrenze in einem etwas erweiterten Umfang auch weiterhin zugelassen werden.
Seit dem 01.01.2022 hat sich die monatliche, steuerfreie Sachbezugsgrenze von 44 Euro auf 50 Euro erhöht. Das bedeutet: Seit 2022 sind geldwerte Vorteile von bis zu 50 Euro monatlich möglich.
Der Bundestag hat im Jahr 2019 eine neue gesetzliche Regelung für Sachbezüge verabschiedet, welche ab dem 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Der Gesetzestext in § 8 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) lautet wie folgt:
„Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen. Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Satz 2 gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen.“
Heutzutage ist es wichtiger denn je seine Mitarbeiter wertschätzend und motivierend zu führen. Mit einem Sachbezug können Sie wichtige Impulse setzen und zusätzliche Benefits schaffen. Ihren Mitarbeitern können Sie so eine attraktive Zusatzleistung von insgesamt bis zu 600 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei gewähren – das schafft Mitarbeitermotivation.
Für den Arbeitgeber sind die gewährten Bezüge sozialversicherungsfrei und als Betriebsausgabe absetzbar, wenn die Freigrenze von 50 Euro monatlich nicht überschritten wird. Sie sind ein gutes Instrument, um die Zufriedenheit und Motivation zu fördern und stärken außerdem die Bindung an das Unternehmen. Darüber hinaus lässt sich durch solche Benefits auch die Produktivität erhöhen, da glückliche Mitarbeiter eindeutig effektiver arbeiten.
Damit die steuerfreie Sachzuwendung bis 50 Euro richtig in der Lohnabrechnung berücksichtigt wird und sich die Bemessungsgrundlage nicht erhöht, muss die Abrechnung nach folgendem Abrechnungsschema erfolgen. Zu welchem Zeitpunkt die Sachleistung gewährt wird, ist entweder vertraglich festgehalten oder wird im Einzelfall individuell festgelegt.
Rechenbeispiel für einen Arbeitnehmer
Bruttoentgelt des Arbeitnehmers
+ Sachbezug bzw. geldwerter Vorteil
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Bruttolohn des Arbeitnehmers
– Lohnsteuer
– Kirchensteuer (wenn relevant)
– Solidaritätszuschlag
– AN Anteil zur Sozialversicherung
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Nettoentgelt des Arbeitsnehmers
– Sachbezug
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= Auszahlung
cadooz ist Mitglied des Prepaid Verbands Deutschland (PVD), dem Interessenvertretung der Prepaid-Branche. Das Ziel des PVD ist es, die Prepaid-Branche zu fördern und die Regulierung mitzugestalten. Der PVD ist mit Entscheidungsträgern aus der Politik und den verschiedenen europäischen sowie nationalen Behörden und Verbänden vernetzt.
Durch die enge Verbandsarbeit stellt cadooz sicher, über wichtige Entwicklungen laufend und aktuell informiert zu sein.
Sie möchten Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die volle Auswahl für den Einsatz Ihres Sachbezugs bieten und dennoch steuerlich rechtskonform incentivieren?
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Die vorgenannten Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und ersetzen in keinem Fall den Gang zum Steuerberater. Bei den oben genannten Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung von cadooz, die sich im Nachhinein auch als nicht zutreffend erweisen kann. In diesem Zusammenhang ist eine Haftung von cadooz ausgeschlossen. Unsere Empfehlung lautet daher, dass Sie sich diesbezüglich steuerrechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls eine Prüfung durch Ihre Finanzverwaltung vornehmen lassen.
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