ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FIRMENKUNDEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der cadooz GmbH für den Verkauf von Gutscheinprodukten und Sachprämien an Firmenkunden (Stand: September 2024)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der cadooz GmbH („CADOOZ“) für den Verkauf von Gutscheinprodukten und Sachprämien an Firmenkunden setzen sich aus sechs Teilen zusammen.
- Die Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf von Gutscheinprodukten und Sachprämien (Teil 1) gelten allgemein für den Verkauf von Gutscheinprodukten und Sachprämien an das UNTERNEHMEN.
- Vermittelt CADOOZ an das UNTERNEHMEN Drittanbieter-Gutscheine, gelten zusätzlich die Sonderbedingungen für die Vermittlung von Drittanbieter-Gutscheinen (Teil 2)
- Verkauft CADOOZ an das UNTERNEHMEN EmployeeChoice Gutscheine, gelten zusätzlich die Sonderbedingungen für den Verkauf von EmployeeChoice Gutscheinen (Teil 3).
- Verkauft CADOOZ an das UNTERNEHMEN Geschenkgutscheine von Amazon, gelten zusätzlich die Sonderbedingungen für den Verkauf von Amazon Geschenkgutscheinen (Teil 4).
- Verkauft CADOOZ an das UNTERNEHMEN Geschenkgutscheine von Spotify, gelten zusätzlich die Sonderbedingungen für den Verkauf von Spotify Gutscheinen (Teil 5).
- Übermittelt das UNTERNEHMEN an CADOOZ personenbezogene Daten, weil Gutscheinprodukte oder Sachprämien auf Weisung des UNTERNEHMENS an Dritte versendet werden sollen, gilt hierfür die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Teil 6).
Teil 1: Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Gutscheinprodukten und Sachprämien
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für den Vertrieb von Gutscheinprodukten und Sachprämien („PRÄMIEN“) durch CADOOZ an das UNTERNEHMEN.
1.2 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln („UNTERNEHMEN“).
1.3 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich unter Geltung der AGB. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn diese von CADOOZ schriftlich bestätigt sind.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag mit dem UNTERNEHMEN kommt zustande, wenn CADOOZ das in der Bestellung des UNTERNEHMENS liegende Angebot annimmt.
2.2 Bei Bestellungen über die Incentive Mall gilt Folgendes: Die Darstellung der PRÄMIEN in der Incentive Mall stellt kein rechtlich bindendes Angebot von CADOOZ dar. Die Eingaben des UNTERNEHMENS werden vor der verbindlichen Bestellung in einer Bestellübersicht angezeigt und können dort vom UNTERNEHMEN korrigiert werden, indem der Button „Zurück“ gedrückt wird. Erst durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt das UNTERNEHMEN eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen PRÄMIEN ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung folgt unmittelbar per E-Mail und enthält die Vertragsannahme. CADOOZ speichert den Vertragstext und sendet Ihnen die Bestelldaten und die AGB per E-Mail zu. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2.3 Bei Bestellungen über die CADOOZ Business Order API („SCHNITTSTELLE“) v1.6.0 gilt Folgendes:
Die Darstellung der PRÄMIEN durch das Ausführen der “getAvailableProducts“ Anfrage innerhalb der API stellt kein rechtlich bindendes Angebot von CADOOZ dar. Durch das Ausführen der “createOrder request” gibt das UNTERNEHMEN ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellten Prämien ab. Die Annahme des Angebots des Vertragspartners auf Abschluss eines Kaufvertrages durch CADOOZ erfolgt entweder durch die Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder durch den Versand der bestellten PRÄMIEN. Die Annahme durch CADOOZ ist für das UNTERNEHMEM anhand der Statusmeldung der Schnittstelle “PROCESSING” erkennbar. Werden die PRÄMIEN auf Weisung des Vertragspartners an Dritte versandt, verzichtet der Vertragspartner auf den Zugang der Annahmeerklärung. Eine Pflicht zur Annahme von Bestellungen wird durch diesen Vertrag nicht begründet.
3. Verkauf von Gutscheinprodukten
3.1 Kommt ein Kaufvertrag zwischen CADOOZ und dem UNTERNEHMEN bzw. zwischen dem Drittanbieter und dem UNTERNEHMEN zustande, ist CADOOZ verpflichtet, die bestellten Gutscheinprodukte an das UNTERNEHMEN zu liefern. Gutscheinprodukte werden entsprechend der Bestellung in elektronischer oder physischer Form geliefert.
3.2 CADOOZ behält sich vor, die bestellten Gutscheinnennwerte für ein und dasselbe Gutscheinprodukt unter Beibehaltung des Gesamtnennbetrags zu ändern, wenn die Änderung nicht zu einer Verringerung der Gesamtanzahl der Gutscheinprodukte führt und die betroffenen Gutscheinprodukte kumuliert einlösbar sind. Andernfalls erfolgt eine Änderung nur nach vorheriger Abstimmung mit dem UNTERNEHMEN.
3.3 Gutscheinprodukte, die von CADOOZ ausgegeben werden, wie zum Beispiel der BestChoice, DriversChoice, DirectChoice oder MovieChoice („UNIVERSALGUTSCHEINE“) verkörpern ein von CADOOZ eingeräumtes Recht zum Bezug von Leistungen. Es gelten die jeweiligen Einlösebedingungen von CADOOZ. Das durch den UNIVERSALGUTSCHEIN verkörperte Bezugsrecht ist drei Jahre lang gültig beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem CADOOZ das Bezugsrecht dem UNTERNEHMEN oder einem von ihm benannten Dritten verschafft. Danach ist die Einlösung des UNIVERSALGUTSCHEINS ausgeschlossen.
3.4 Gutscheinprodukte, die von anderen Anbietern als CADOOZ (“DRITTANBIETER“) ausgegeben werden und die CADOOZ im Buy-Sell Modell bezieht (“ORIGINALGUTSCHEINE“) und Gutscheinprodukte, die von Drittanbietern ausgegeben werden, und die CADOOZ im Agency-Modell bezieht (“DRITTANBIETER-GUTSCHEINE“) verkörpern ein von dem jeweiligen DRITTANBIETER eingeräumtes Recht zum Bezug von Leistungen. In Bezug auf das durch den ORIGINALGUTSCHEIN und DRITTANBIETER-GUTSCHEIN verkörperte Recht gelten die Einlösebedingungen des jeweiligen DRITTANBIETERS (einschließlich etwaiger Ausschlussfristen für die Einlösung des ORIGINALGUTSCHEINS oder des DRITTANBIETER-GUTSCHEINS). Bei ORIGINALGUTSCHEINEN und DRITTANBIETER-GUTSCHEINEN hat CADOOZ im Rahmen der Einlösung weder die Leistungen gegenüber dem UNTERNEHMEN zu erbringen, noch haftet CADOOZ für eine ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch den DRITTANBIETER.
3.5 Zahlungen im Rahmen des Erwerbs des CharityChoice sind keine Spenden im steuerrechtlichen Sinne. Es wird keine Spendenquittung ausgestellt.
3.6 Die Rückerstattung geleisteter Zahlungen für nicht eingelöste Gutscheinprodukte ist ausgeschlossen.
4. Verkauf von Sachprämien
4.1 Kommt ein Kaufvertrag zwischen CADOOZ und dem UNTERNEHMEN zustande, ist CADOOZ verpflichtet, die bestellten Sachprämien an das UNTERNEHMEN zu liefern.
4.2 Gewährleistungsrechte des UNTERNEHMENS bestehen nur dann, wenn das UNTERNEHMEN seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare Sachmängel sind CADOOZ innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Sachprämien schriftlich mitzuteilen. Trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
4.3 Die Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung beschränkt sich auf die Lieferung einer mangelfreien Sachprämie. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, ist das UNTERNEHMEN – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – nach seiner Wahl berechtigt, den Rücktritt zu erklären oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
4.4 Ansprüche der UNTERNEHMEN wegen Sachmängeln verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Lieferung der Sachprämie.
5. Lieferung, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
5.1 CADOOZ übernimmt die Versendung der bestellten physischen Gutscheinprodukte und der Sachprämien. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit der Auslieferung der physischen Gutscheinprodukte oder Sachprämien an den zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf das UNTERNEHMEN über. Eine Versicherung für den Fall, dass physische Gutscheinprodukte oder Sachprämien auf dem Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden, schließt CADOOZ nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des UNTERNEHMENS ab.
5.2 CADOOZ stellt dem UNTERNEHMEN die bestellten elektronischen Gutscheinprodukte elektronisch bereit oder versendet diese – sofern vereinbart – elektronisch an das UNTERNEHMEN. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Bereitstellung der elektronischen Gutscheinprodukte und im Fall der Versendung im Zeitpunkt der Absendung auf das UNTERNEHMEN über.
5.3 Sofern eine Bulk-Bestellung (Versand erfolgt gesammelt an Ihre Firmenadresse bzw. mehrere Firmenadressen) von elektronischen Gutscheinen nicht über die cadooz Incentive Mall (Geschäftskunden-Bestellportal) oder die cadooz API erfolgt, werden dem Gutscheinempfänger die elektronischen Gutscheine auf einer digitalen Plattform zum Abruf zur Verfügung gestellt. Hierbei erhält der Gutscheinempfänger eine E-Mail mit dem Link zur Plattform. Die Gutscheine sind auf dieser Bereitstellungsplattform durch ein Passwort geschützt. Dieses Passwort wird dem Gutscheinempfänger per SMS an die in der Bestellung hinterlegte Mobilfunknummer des Gutscheinempfängers innerhalb der Lieferadresse versendet. Dem Vertragspartner ist bewusst, dass für den Fall, dass keine Mobilfunknummer des Gutscheinempfängers angegeben werden kann, das Passwort zum Abrufen der Gutscheine ebenfalls per E-Mail an den Gutscheinempfänger versendet wird. Das mögliche Sicherheitsrisiko durch die dadurch fehlende 2-Faktor-Authentifizierung (E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer) trägt der Vertragspartner.
5.4 Sofern vereinbart, übernimmt CADOOZ die Versendung bzw. die Bereitstellung der PRÄMIEN auf Weisung des UNTERNEHMENS an Dritte. Das UNTERNEHMEN sichert für diesen Fall zu, dass in Bezug auf den Dritten alle rechtlichen Voraussetzungen für die rechtmäßige Zusendung der PRÄMIE vorliegen.
5.5 CADOOZ behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachprämien bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen gegen das UNTERNEHMEN aus dem Vertrag und vorausgegangenen Bestellungen („AUSSTEHENDE FORDERUNG“) vor.
5.6 CADOOZ ist bis zur vollständigen Zahlung der AUSSTEHENDEN FORDERUNG berechtigt, die Einlösung der gelieferten UNIVERSALGUTSCHEINE zu verweigern.
5.7 Nach Lieferung ist eine Verlängerung der Gutscheingültigkeit, Sperrung oder Stornierung der PRÄMIEN ausgeschlossen.
6. Änderungen der Software
6.1 CADOOZ behält sich vor, nicht aktuelle Software-Versionen der Incentive-Mall oder der Schnittstelle, die CADOOZ bereitstellt, 3 Monate nach Ankündigung einer aktuellen Version abzuschalten.
6.2 Das UNTERNEHMEN ist damit einverstanden, dass CADOOZ ohne Freigabe durch das UNTERNEHMEN Anpassungen an den bereitgestellten Plattformen zur Nutzungsoptimierung, dem Design und funktionalen Anpassungen vornehmen wird. Dies gilt insbesondere für Anpassungen, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen durchgeführt werden müssen.
7. Pflichten des Unternehmens
7.1 Nutzt das UNTERNEHMEN die Incentive Mall oder die SCHNITTSTELLE für seine Bestellungen, hat das UNTERNEHMEN dafür Sorge zu tragen, dass nicht autorisierte Personen keine Kenntnis von den Zugangsdaten erlangen. Das UNTERNEHMEN hat sicherzustellen, dass in seinem Einflussbereich eine Initiierung von Lieferanfragen durch Unbefugte ausgeschlossen ist.
7.2 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch CADOOZ ist es dem UNTERNEHMEN nicht gestattet, erworbene PRÄMIEN weiter zu verkaufen oder an Dritte zum Zwecke des Verkaufs weiterzugeben. Dem UNTERNEHMEN ist es nicht gestattet, von CADOOZ bezogene Gutscheinprodukte dazu zu verwenden, Waren und Dienstleistungen für den betrieblichen Eigenbedarf zu beziehen. Sollte das UNTERNEHMEN gegen diese Ziff. 7.2. verstoßen, so ist das UNTERNEHMEN verpflichtet CADOOZ von allen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen sowie etwaige Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.
7.3 Werden Gutscheinprodukte nach vom UNTERNEHMEN vorgegebenen Zeichnungen, Mustern oder anderen Vorlagen („VORLAGEN“) hergestellt, so trifft das UNTERNEHMEN die alleinige Prüfungspflicht, ob hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt werden. Führt die Verwendung der VORLAGEN des UNTERNEHMENS zu einer Schutzrechtsverletzung, ist das UNTERNEHMEN verpflichtet, CADOOZ von allen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen sowie etwaige Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten, sofern CADOOZ diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
7.4 Die Klärung der steuerlichen Behandlung von Gutscheinprodukten obliegt dem UNTERNEHMEN. Eine Erstattung einer etwaigen steuerlichen Nachbelastung durch CADOOZ ist ausgeschlossen.
7.5 Das UNTERNEHMEN ist verpflichtet sicherzustellen, dass bei Bestellung über die Incentive Mall oder über die SCHNITTSTELLE die aktuelle Version des jeweiligen Webbrowsers verwendet wird.
7.6 Einseitige Erklärungen des UNTERNEHMENS (z.B. Mahnungen, Fristsetzungen, Rücktrittserklärungen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8. Preise, Zahlungsbedingungen
8.1 Entgelte wie Kaufpreise, Versand- und Handlingkosten oder Serviceentgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Das zu entrichtende Entgelt ist mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
8.3 Sofern nichts anderes vereinbart, ist das UNTERNEHMEN zur Vorleistung verpflichtet. Die Lieferung der bestellten PRÄMIEN erfolgt nach vollständiger Zahlung des zu entrichtenden Entgelts.
8.4 Das UNTERNEHMEN ist nur zur Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen berechtigt.
9. Haftung
9.1 CADOOZ haftet dem UNTERNEHMEN gegenüber für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in vollem Umfang. Für sonstiges fahrlässiges Handeln haftet CADOOZ ausschließlich für
- Personenschäden,
- Schäden, für die CADOOZ aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (insb. Produkthaftungsgesetz) einzustehen hat, sowie
- Schäden wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden bzw. dessen Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf („KARDINALPFLICHTEN“).
9.2 Im Falle der Verletzung von KARDINALPFLICHTEN ist die Haftung für einfach fahrlässiges Handeln von CADOOZ auf vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
9.3 CADOOZ überprüft die EDV sowie ein- und ausgehende E-Mails regelmäßig auf Viren. Sollten trotz dieser Überprüfung Schäden durch Viren auftreten, übernimmt CADOOZ hierfür keine Haftung.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Das UNTERNEHMEN und CADOOZ verpflichten sich, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und andere geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, die Ihnen im Rahmen der Durchführung und des Abschlusses des Vertrages bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. cadooz ist berechtigt, den Content-Providern mitzuteilen, wie viele Gutscheine zu welchem Nennwert CADOOZ an den Vertragspartner verkauft.
10.2 Das UNTERNEHMEN und CADOOZ verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. CADOOZ verarbeitet oder nutzt personenbezogenen Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Verwendung für darüber hinausgehende Zwecke findet nur statt, sofern eine Einwilligung des Betroffenen oder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegen. Details zum Datenschutz bei CADOOZ können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen.
10.3 Sofern das UNTERNEHMEN CADOOZ personenbezogene Daten übermittelt, damit CADOOZ auf Weisung des UNTERNEHMENS PRÄMIEN direkt an Dritte versenden kann, verarbeitet CADOOZ diese personenbezogenen Daten weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter des UNTERNEHMENS gemäß der in Teil 3 dieser AGB geregelten Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen CADOOZ und dem UNTERNEHMEN ist Hamburg.
Teil 2: Sonderbedingungen für den Verkauf von DRITTANBIETER-GUTSCHEINEN
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Sonderbedingungen für die Vermittlung von Drittanbieter-Gutscheinen („DRITTANBIETER BEDINGUNGEN“) beinhalten zusätzliche Bedingungen, die ausschließlich für die Vermittlung DRITTANBIETER-GUTSCHEINEN an das UNTERNEHMEN gelten.
1.2 Im Falle von Widersprüchen gehen die DRITTANBIETER BEDINGUNGEN in ihrem Geltungsbereich den übrigen Vereinbarungen dieser AGB vor.
2. Vertragsschluss
CADOOZ ist berechtigt Verträge zwischen dem Drittanbieter und dem UNTERNEHMEN über den Erwerb von Drittanbieter-Gutscheinen im Namen und auf Rechnung des Drittanbieters zu vermitteln. Bestellt das UNTERNEHMEN einen Drittanbieter-Gutschein kommt ein Kaufvertrag zwischen dem UNTERNEHMEN und dem entsprechenden Drittanbieter zustande.
3. Produktausgestaltung des Drittanbieter-Gutscheins
Das UNTERNEHMEN ist verpflichtet, die von einem Drittanbieter vorgegebenen Bedingungen, soweit diese dem UNTERNEHMEN in Textform mitgeteilt werden, einzuhalten.
Teil 3: Sonderbedingungen für den Verkauf von EmployeeChoice Gutscheinen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Sonderbedingungen für den Verkauf von EmployeeChoice Gutscheinen
(„EMPLOYEECHOICE BEDINGUNGEN“) beinhaltet zusätzliche Bedingungen, die ausschließlich für den Verkauf von EmployeeChoice Gutscheinen („EMPLOYEECHOICE“) und Gutscheinguthaben zur Aufladung des EMPLOYEECHOICE durch CADOOZ an das UNTERNEHMEN gelten.
1.2 Im Falle von Widersprüchen gehen die EMPLOYEECHOICE BEDINGUNGEN in ihrem Geltungsbereich den übrigen Vereinbarungen dieser AGB vor.
2. Produktausgestaltung des EMPLOYEECHOICE
2.1 Der EMPLOYEECHOICE wird von CADOOZ ausgegeben und verkörpert ein Recht zum Bezug von Waren aus der Produktpalette von CADOOZ im Wert des Gutscheinguthabens. Ein Rücktausch des EMPLOYEECHOICE in Geld ist ausgeschlossen. Der EMPLOYEECHOICE enthält einen Gutscheincode, dem im IT-System von CADOOZ ein Gutscheinguthaben zugeordnet ist.
2.2 Das durch den EMPLOYEECHOICE verkörperte Bezugsrecht ist drei Jahre lang gültig beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem CADOOZ das Bezugsrecht dem UNTERNEHMEN oder einem von ihm benannten Dritten verschafft. Danach ist die Einlösung des EMPLOYEECHOICE ausgeschlossen.
2.3 Der EMPLOYEECHOICE ist ausschließlich bei CADOOZ einlösbar. Der EMPLOYEECHOICE kann nicht bei Dritten zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden.
2.4 Die Produktpalette von CADOOZ für die Einlösung des EMPLOYEECHOICE besteht aus einer begrenzten Anzahl von Waren. Die Waren können Sachprämien oder Gutscheine ausgewählter Gutscheinpartner (nachfolgend: „SORTIMENTSGUTSCHEINE“) sein.
2.5 Nicht Gegenstand der Produktpalette für die Einlösung des EMPLOYEECHOICE sind Geldsurrogate wie Devisen sowie Finanzinstrumente.
2.6 Der EMPLOYEECHOICE kann nicht dazu genutzt werden, bei Dritten etwa an Bankautomaten Geld abzuheben. Auch die Auszahlung von Gutscheinguthaben durch CADOOZ ist ausgeschlossen. Dies betrifft auch Restbeträge. Der EMPLOYEECHOICE kann nicht dazu genutzt werden, Geldbeträge an Dritte zu überweisen. Der EMPLOYEECHOICE kann nicht als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt oder genutzt werden. Insbesondere verfügt der EMPLOYEECHOICE über keine IBAN.
3. Produktvarianten
3.1 Den EMPLOYEECHOICE gibt es als wiederaufladbaren und nicht wiederaufladbaren Gutschein. Der wiederaufladbare und nicht wiederaufladbare EMPLOYEECHOICE wird in haptischer Form, d.h. als Gutscheinkarte sowie im DINlang/A4-Format, und in elektronischer Form angeboten.
3.2 Den EMPLOYEECHOICE gibt es in unterschiedlichen Produktvarianten wie den EMPLOYEECHOICE Classic, den EMPLOYEECHOICE Premium, den EMPLOYEECHOICE Plus sowie als Kategorie-Gutschein (z.B. EMPLOYEECHOICE Style & Beauty). Die Produktvarianten unterscheiden sich in der Zusammensetzung der Produktpalette. Auf Nachfrage teilt CADOOZ dem UNTERNEHMEN die genaue Zusammensetzung der Produktpalette für die verschiedenen Produktvarianten mit.
4. Aufladung der wiederaufladbaren EMPLOYEECHOICE
4.1 Erwirbt das UNTERNEHMEN Gutscheinguthaben für wiederaufladbare EMPLOYEECHOICE, lädt CADOOZ die Gutscheinguthaben auf die vom UNTERNEHMEN vorgegebenen wiederaufladbaren EMPLOYEECHOICE.
4.2 Eine Aufladung der wiederaufladbaren EMPLOYEECHOICE durch andere Personen als das UNTERNEHMEN, insbesondere durch einen Mitarbeiter ist ausgeschlossen.
5. Keine Steuerberatung
5.1 CADOOZ erbringt gegenüber dem UNTERNEHMEN keine Rechts- und Steuerberatung. Sofern das UNTERNEHMEN den EMPLOYEECHOICE für die Zuwendung von Sachbezug nutzt, sollte das UNTERNEHMEN seinen Steuerberater konsultieren und vorab prüfen lassen, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Teil 4: Sonderbedingungen für den Verkauf von Amazon Geschenkgutscheinen
1. Geltungsbereich der Amazon Sonderbedingungen
1.1 Diese Amazon Sonderbedingungen („AMAZON SONDERBEDINGUNGEN“) beinhaltet zusätzliche Bedingungen, die ausschließlich für den Verkauf von GESCHENKGUTSCHEINEN von AMAZON durch CADOOZ an das UNTERNEHMEN gelten.
1.2. Im Falle von Widersprüchen gehen die AMAZON SONDERBEDINGUNGEN in ihrem Geltungsbereich den übrigen Vereinbarungen dieser AGB vor.
2. Definitionen
Die nachfolgenden Begriffe haben für die AMAZON SONDERBEDINGUNGEN folgende Bedeutungen:
„Amazon“ bezeichnet amazon EU S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg.
„Amazon-Marken“ bezeichnet die in den MARKENNUTZUNGSBEDINGUNGEN beschriebene Amazon.de Marke, das Logo und die damit verbundene Tagline sowie alle anderen Marken oder Logos von AMAZON oder seinen VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, die dem UNTERNEHMEN von AMAZON schriftlich oder über das MARKENNUTZUNGSPORTAL bereitgestellt werden.
„Amazon-Materialien“ bezeichnet die EINLÖSEBEDINGUNGEN, die ERFÜLLUNGSBEDINGUNGEN, die Amazon-Marken und alle anderen Benutzerhandbücher, Schulungsmaterialien, Produktbeschreibungen, Spezifikationen, Broschüren, technischen Handbücher, Richtlinien, Anforderungen, Dokumente, unterstützenden Materialien und alle anderen Informationen, die ungeachtet des Formats dem UNTERNEHMEN von AMAZON oder seinen VERBUNDENEN UNTERNEHMEN geliefert oder zur Verfügung gestellt werden.
„Amazon-Webseite(n)“ bezeichnet die Webseite auf www.amazon.de und bestimmte andere Webseiten, die Eigentum von AMAZON oder seinen VERBUNDENEN UNTERNEHMEN sind oder von ihnen betrieben werden, wie von Zeit zu Zeit auf Amazon.de angegeben, einschließlich aller etwaiger Rechtsnachfolger oder Ersatz-Webseiten.
„Benutzungsanforderungen“ bezeichnet alle Anforderungen aus § 3 (Vertriebsvorgaben) und § 5 (Einlösung von Geschenkgutscheinen).
„Einlösebedingungen“ bezeichnet die Einlösebedingungen für GESCHENKGUTSCHEINE abrufbar unter www.amazon.de/gc-legal.
„Einlösewert“ bezeichnet den entsprechenden Wert, in dessen Höhe ein GUTSCHEINCODE eingelöst werden kann.
„Empfänger” bezeichnet eine Person (nicht das UNTERNEHMEN), die von CADOOZ oder dem UNTERNEHMEN als Empfänger eines GESCHENKGUTSCHEINS festgelegt wird.
„Geistiges Eigentum“ bezeichnet alle Patente, Urheberrechte, Marken, Handelsaufmachungen, Rechte an Handelsnamen oder an Geschäftsgeheimnissen sowie jegliches andere geistige Eigentums- oder Schutzrecht.
„Geltendes Recht“ bezeichnet alle geltenden Gesetze, Statuten, Erlasse, Vorschriften, Anordnungen oder Beschlüsse einer staatlichen, bundesstaatlichen, kommunalen oder lokalen Regierungsbehörde.
„Geltungsgebiet“ bezeichnet Deutschland, Österreich, Luxemburg, Polen und die Niederlande.
„Geschäftstag“ bezeichnet jeden Tag außer Samstag, Sonntag oder jeglichen Tag, an dem die Banken in dem jeweiligen GELTUNGSGEBIET üblicherweise geschlossen sind.
„Gutscheincode“ bezeichnet die eindeutige Kennung, die von AMAZON zur Verwendung in einem GESCHENKGUTSCHEIN ausgestellt wird und der zu dem entsprechenden EINLÖSEWERT nach Maßgabe der EINLÖSEBEDINGUNGEN über die AMAZON WEBSEITEN eingelöst werden kann.
„Geschenkgutschein“ bezeichnet ein elektronisches oder physisches Medium, auf dem sich der GUTSCHEINCODE befindet.
„Markennutzungsbedingungen“ bezeichnet alle Richt- und Leitlinien zur Verkaufsförderung für GESCHENKGUTSCHEINE und zur Nutzung der AMAZON-MARKEN, einschließlich der im MARKENNUTZUNGSPORTAL dargelegten Bestimmungen, jeweils in der von AMAZON nach eigenem Ermessen geänderten Fassung.
„Markennutzungsportal“ bezeichnet www.amazon.de/corpgcbrand.
„Sicherheitsvorfall“ bezeichnet den Erwerb oder die Erstellung eines GESCHENKGUTSCHEINS bzw. eines GUTSCHEINCODES durch Betrug, Täuschung, Verletzung der Datensicherheit, Missbrauch eines Kontos oder durch jegliches sonstige rechtswidrige Verhalten.
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet in Bezug auf jegliche natürliche oder juristische Person (einschließlich jeder der beiden Parteien) jede andere natürliche oder juristische Person, die diese natürliche oder juristische Person direkt oder indirekt kontrolliert, unter deren Kontrolle steht oder damit unter gemeinsamer Kontrolle steht.
3. Vertriebsvorgaben
3.1. Das UNTERNEHMEN darf GESCHENKGUTSCHEINE zum Zweck von Incentive-, Loyalitäts-, Treue-, Anerkennungs-, Auszahlungs- oder Geschenkprogrammen für Mitarbeiter oder Kunden nutzen. Jeglicher Verkauf von GESCHENKGUTSCHEINEN oder GUTSCHEINCODES ist nur nach vorheriger Zustimmung von AMAZON zulässig, die über CADOOZ einzuholen ist.
3.2. Das MARKENNUTZUNGSPORTAL enthält verbindliche Anforderungen an Lieferbegleittexte und ein genehmigtes Logo („ERFÜLLUNGSBEDINUNGEN“). Das UNTERNEHMEN muss die ERFÜLLUNGSBEDINGUNGEN beim Versand der GESCHENKGUTSCHEINE an die EMPFÄNGER einhalten. Auf schriftliches Verlangen seitens AMAZON muss das UNTERNEHMEN sicherstellen, dass jegliche elektronische Nutzung oder Darstellung der ERFÜLLUNGSBEDINGUNGEN innerhalb von 3 GESCHÄFTSTAGEN nach einem solchen Verlangen aktualisiert wird und dass alle vorgedruckten oder physischen Materialien, die die ERFÜLLUNGSBEDINGUNGEN enthalten, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt eines solchen Verlangens aktualisiert werden.
3.3. Das UNTERNEHMEN muss eine vorherige schriftliche Freigabe von AMAZON für alle Werbe- und sonstigen Materialien einholen, die im Zusammenhang mit der Werbung für oder dem Vertrieb der GESCHENKGUTSCHEINE durch das Unternehmen erstellt wurden (einschließlich der Form von GESCHENKGUTSCHEINEN oder jeglicher Nutzung der AMAZON-MARKEN) („PLATZIERUNGEN“). Die Freigabe ist über CADOOZ einzuholen. AMAZON ist nicht für die Erstellung von PLATZIERUNGEN verantwortlich; allerdings wird AMAZON dem UNTERNEHMEN die in Verbindung mit den PLATZIERUNGEN zu nutzenden AMAZON-MARKEN bereitstellen. Alle PLATZIERUNGEN und Nutzungen der AMAZON-MARKEN müssen mit den MARKENNUTZUNGSBEDINGUNGEN übereinstimmen.
3.4. Entsprechend den MARKENNUTZUNGSBEDINGUNGEN darf das UNTERNEHMEN nicht andeuten, dass AMAZON ein Sponsor in Verbindung mit jeglicher Werbe-, Incentives- oder sonstigen Nutzung der GUTSCHEINCODES ist.
3.5. Das UNTERNEHMEN darf die GESCHENKGUTSCHEINE nicht für unaufgeforderte elektronische Mitteilungen oder für sonstige unaufgeforderte elektronische, telefonische oder physische Mitteilungen verwenden.
3.6. Das UNTERNEHMEN darf die AMAZON-MARKE nicht verwenden, um AMAZON, seine Produkte oder Dienstleistungen oder Partner auf eine Weise herabzusetzen, die nach alleinigem Ermessen von AMAZON den Firmenruf von AMAZON beeinträchtigen oder anderweitig schädigen kann.
3.7. Das UNTERNEHMEN darf im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Vertrieb der GESCHENKGUTSCHEINE keine Gebühren erheben oder dies zulassen. Das UNTERNEHMEN darf den EINLÖSEWERT eines GUTSCHEINCODES nicht falsch darstellen oder einen GUTSCHEINCODE für einen Preis verkaufen, der über dessen EINLÖSEWERT liegt.
3.8. Dem UNTERNEHMEN ist es untersagt, GUTSCHEINCODES seinem eigenen Konto gut zu schreiben, um Waren oder Dienstleistungen von den AMAZON WEBSEITEN zu erwerben.
3.9. Falls das UNTERNEHMEN am AMAZON Sites Associates Program teilnimmt, ist das UNTERNEHMEN nicht berechtigt, über dieses Programm GESCHENKGUTSCHEINE zu kaufen oder einzulösen oder es EMPFÄNGERN vorzuschlagen oder diese dazu aufzufordern, GESCHENKGUTSCHEINE über dieses Programm zu verwenden oder einzulösen.
4. Weitere Pflichten im Zusammenhang mit dem Vertrieb
4.1. Das UNTERNEHMEN nimmt zur Kenntnis, dass AMAZON keine rechtliche oder Compliance-Beratung anbietet und dass das UNTERNEHMEN dafür verantwortlich ist, seine eigenen rechtlichen und regulatorischen Verpflichtungen zu bewerten und zu eruieren, ob seine geplante Nutzung der GESCHENKCODES diese Erfordernisse erfüllt. Jegliche von AMAZON dem UNTERNEHMEN bereitgestellte Unterstützung beschränkt keineswegs die Verantwortungen und Verpflichtungen des UNTERNEHMENS gemäß der vorliegenden Vereinbarung.
4.2. Das UNTERNEHMEN muss klare und deutliche Kontaktinformationen für alle Kundenserviceanfragen in Bezug auf den Verkauf und die Lieferung von Geschenkgutscheinen posten oder bereitstellen. Das UNTERNEHMEN darf keine Zusicherungen im Namen von oder in Bezug auf AMAZON oder dessen VERBUNDENE UNTERNEHMEN abgeben. Das UNTERNEHMEN darf Kunden nur in Bezug auf Angelegenheiten in Verbindung mit der Einlösung der GESCHENKGUTSCHEINE an den Kundendienst der AMAZON WEBSEITE(N) verweisen.
4.3. Das UNTERNEHMEN ist verpflichtet, sofern es Gutscheine oder ähnliche Instrumente im Rahmen von Incentive-, Loyalitäts-, Treue-, Anerkennungs- oder Geschenkprogrammen für Mitarbeiter oder Kunden anbietet, die GESCHENKGUTSCHEINE im Rahmen solcher Programme anzubieten. Das UNTERNEHMEN ist verpflichtet, die GESCHENKGUTSCHEINE auf eine Art und Weise anzubieten, dass sie in jeglichem Wiederverkaufskanal oder Kundenprogramm eine Top-Platzierung erhalten.
5. Einlösung von Geschenkgutscheinen
5.1 Alle GESCHENKGUTSCHEINE unterliegen den EINLÖSEBEDINGUNGEN, die zum Zeitpunkt des Kaufs der GESCHENKGUTSCHEINE durch das UNTERNEHMEN gelten.
5.2 AMAZON behält sich das Recht vor, jeglichen einzulösenden GESCHENKGUTSCHEIN oder jeglichen einzulösenden GUTSCHEINCODE für ungültig zu erklären oder abzulehnen, sofern ein SICHERHEITSVORFALL vorliegt. AMAZON ist nicht verpflichtet, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten im Hinblick auf einen derartigen GESCHENKGUTSCHEIN zu erfüllen oder zu ersetzen.
5.3 AMAZON ist nicht zur Überwachung von GESCHENKGUTSCHEINEN oder zu Nachforschungen in Bezug darauf verpflichtet.
5.4 AMAZON ist nicht verpflichtet, dem UNTERNEHMEN Informationen über die Nutzung oder Einlösung eines GESCHENKGUTSCHEINS oder andere Kundeninformationen im Zusammenhang mit einem SICHERHEITSVORFALL oder anderweitig bereitzustellen.
6. Keine Zielgruppenansprache
6.1 Das UNTERNEHMEN darf die Information, dass es sich bei einer Person um einen EMPFÄNGER handelt oder dass ein EMPFÄNGER ein beabsichtigter Benutzer der AMAZON WEBSEITE(N) ist, weder für irgendeinen Zweck verkaufen, verleasen oder vermieten noch derartige Informationen für Verkaufs-, Verkaufsförderungs- oder Werbezwecke jeglicher Art nutzen.
6.2 Der vorstehenden Absatz hindert das UNTERNEHMEN nicht, Marketingaktivitäten durchzuführen, die sich ausschließlich auf Informationen stützen, die anhand von Aktivitäten eingeholt oder entwickelt wurden, die in keinem Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung stehen.
7. Informationssicherheit
7.1 Das UNTERNEHMEN muss entsprechende administrative, technische und sonstige Sicherheitsmaßnahmen einsetzen, die der aktuellen „Best Practice” der Branche entsprechen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der GESCHENKGUTSCHEINE und GUTSCHEINCODES, der damit verbundenen Seriennummern, seine Kontodaten für die AMAZON WEBSEITE, jeglicher Incentives API Zugriffsdaten und aller sonstigen Informationen, die das UNTERNEHMEN erhalten oder nutzen, vor Bedrohungen oder Gefährdungen von deren Sicherheit und Integrität, vor unbeabsichtigtem Verlust, Änderungen oder Offenlegung zu schützen.
7.2 Weiter muss das UNTERNEHMEN nach Vertrieb der GUTSCHEINCODES diese GUTSCHEINCODES auf sichere Weise aus allen elektronischen und physischen Systemen löschen bzw. entfernen, soweit keine gesetzlichen Bestimmungen dem entgegenstehen.
7.3 Das UNTERNEHMEN ist verpflichtet, CADOOZ zur Weiterleitung an AMAZON unverzüglich zu informieren, wenn es einen SICHERHEITSVORFALL vermutet oder aufdeckt.
8. Bereitstellung von Informationen
Das UNTERNEHMEN ist verpflichtet, auf Anforderung von AMAZON für einen Zeitraum von 2 Jahren ab jeglicher Bestellung Einzelheiten in Bezug auf den Vertrieb der GESCHENKGUTSCHEINE (z.B. Zahlungen, Bestellungen, PLATZIERUNGEN, EMPFÄNGER), die zur Überprüfung der Einhaltung der AMAZON SONDERBEDINGUNGEN erforderlich sind, innerhalb von 10 GESCHÄFTSTAGEN bereitstellen. Das UNTERNEHMEN ist nicht verpflichtet, personenbezogenen Daten insb. der EMPFÄNGER preiszugeben. Auch Konditionen in Kundenverträgen können in angemessenen Umfang entfernt werden.
9. Unterlizenz über die Nutzung von AMAZON-MARKEN
9.1 CADOOZ gewährt dem UNTERNEHMEN eine vollständig bezahlte, nicht-exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, wiederrufbare, nicht abtretbare Berechtigung und beschränkte Unterlizenz, die AMAZON-MARKEN während der Laufzeit in PLATZIERUNGEN oder in Form von GESCHENKGUTSCHEINEN, die den BENUTZUNGSANFORDERUNGEN im jeweiligen GELTUNGSGEBIET entsprechen, zu reproduzieren und darzustellen. Mit Ausnahme der in der vorliegenden Vereinbarung ausdrücklich genannten Zwecke darf das UNTERNEHMEN die AMAZON-MARKEN nicht verwenden.
9.2 Weder CADOOZ noch AMAZON erteilen dem UNTERNEHMEN eine Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Leistung, Darstellung oder zum Vertrieb des GEISTIGEN EIGENTUMS von AMAZON oder dessen VERBUNDENEN UNTERNEHMEN. AMAZON behält sich alle Rechte an den AMAZON-MATERIALIEN und seinem sonstigen GEISTIGEN EIGENTUM oder dem GEISTIGEN EIGENTUM seiner VERBUNDENEN UNTERNEHMEN vor. Jeglicher Firmenwert, der durch die Nutzung der AMAZON-MARKEN durch das UNTERNEHMEN entsteht, kommt ausschließlich AMAZON, seinen VERBUNDENEN UNTERNEHMEN und seinen Lizenznehmern zugute.
9.3 CADOOZ kann auf Anforderung von AMAZON die vorgenannte Unterlizenz widerrufen oder jegliche vorangegangene Autorisierung zur Nutzung von AMAZON-MATERIALIEN nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit abändern. Das UNTERNEHMEN muss (a) seine(n) elektronische(n) oder Online-Nutzung, -Darstellung und -Vertrieb der AMAZON-MATERIALIEN innerhalb von 3 GESCHÄFTSTAGEN nach Benachrichtigung durch CADOOZ oder AMAZON in Einklang bringen und (b) alle vorgedruckten oder physischen Materialien, die die AMAZON-MATERIALIEN enthalten, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung durch CADOOZ oder AMAZON aktualisieren oder in beiden Fällen zu einem früheren Zeitpunkt, der nach geltendem Recht ggf. erforderlich ist.
10. Haftung, Rückerstattung von Rabatten
10.1 Die Haftung des UNTERNEHMENS in Bezug auf diese AMAZON SONDERBEDINGUNGEN richtet sich nach dem Gesetz, wobei das UNTERNEHMEN für ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden haftet.
10.2 Verstößt das UNTERNEHMEN schuldhaft gegen seine Pflichten aus diesen AMAZON SONDERBEDINGUNGEN, ist CADOOZ berechtigt, die dem UNTERNEHMEN gewährten Rabatte auf den Nennwert der GESCHENKGUTSCHEINE, die in Verletzung der AMAZON SONDERBEDINGUNGEN vom UNTERNEHMEN vertrieben wurden, zurückzuverlangen. Etwaige Schadenersatzansprüche bleiben von vorstehender Regelung unberührt. Ein vom UNTERNEHMEN zu ersetzender Schaden kann insbesondere daraus resultieren, dass CADOOZ bei Verletzung der AMAZON SONDERBEDINGUNGEN durch das UNTERNEHMEN seinerseits erhebliche Strafzahlungen an AMAZON zu leisten hat.
11. Einstellung der Belieferung
CADOOZ hat das Recht, auf Anforderung von AMAZON die weitere Belieferung des UNTERNEHMENS mit GESCHENKGUTSCHEINEN einzustellen.
12. Sonstiges
12.1 Sofern diese Zusatzvereinbarung Rechte zu Gunsten von AMAZON oder deren VERBUNDENE UNTERNEHMEN begründet, handelt es sich hierbei um einen Vertrag zu Gunsten Dritter im Sinne von § 328 BGB.
12.2 Das UNTERNEHMEN ist nicht berechtigt, Ansprüche und Pflichten aus diesen AMAZON SONDERBEDINGUNGEN ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CADOOZ abzutreten oder zu übertragen.
Teil 5: Sonderbedingungen für den Verkauf von Spotify Geschenkgutscheinen
1. Allgemeines
Mit dem Kauf der Geschenkkarten akzeptiert der Einzelhändler oder Firmenkunde (“Sie“) die folgenden Bedingungen und Konditionen. Spotify ist berechtigt, jede Bestellung zu stornieren oder zu ändern, einschließlich der Ungültigerklärung bereits gelieferter Geschenkkarten, falls Sie gegen eine der nachstehenden Bedingungen verstoßen. Die Geschenkkarten können nur während des Zeitraums eingelöst werden, der in den Online-Geschenkkartenbedingungen von Spotify festgelegt ist, die in dem jeweiligen Gebiet gelten, in dem die Endnutzer ansässig sind. Die Geschenkkarten müssen innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab dem Lieferdatum an den Endnutzer verteilt werden, in jedem Fall aber nicht später als 6 Monate vor dem Ablaufdatum der Geschenkkarte.
2. Informationspflichten
Sie müssen die Endnutzer darüber informieren, dass;
- Ihre jeweilige Einlösung der Geschenkkarten und die Nutzung des Spotify-Dienstes den Online-Geschenkkarten-Bedingungen von Spotify und den Nutzungsbedingungen von Spotify unterliegen, die in dem jeweiligen Gebiet gelten, in dem die Endnutzer ansässig sind.
- Die Geschenkkarten können nur für einzelne Premium-Abonnementmonate zum vollen Preis eingelöst werden, nicht jedoch für vergünstigte Abonnements oder Gruppenabonnements (z. B. Studentenrabatte, Probeangebote, Premium für Familien oder Angebote, bei denen Premium mit Produkten oder Dienstleistungen anderer Unternehmen kombiniert wird).
- Die Geschenkkarten können nicht gegen Bargeld oder Guthaben eingelöst werden und können nicht zurückgegeben oder weiterverkauft werden (es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben). Bestimmungen zur Rückgabe von Geschenkkarten sind in den Nutzungsbedingungen von Spotify zu finden.
- Um die Geschenkkarten einlösen zu können, müssen die Endnutzer über ein Spotify-Konto in dem Land verfügen oder sich dort registrieren lassen, in dem die Geschenkkarten gekauft wurden, und die Endnutzer müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder die geltenden Altersanforderungen für Minderjährige in dem jeweiligen Gebiet erfüllen, in dem die Endnutzer ansässig sind (diese sind in den Nutzungsbedingungen von Spotify zu finden).
- Bei den Geschenkkarten handelt es sich um Einwegkarten: Der volle Nennwert für ein individuelles Konto wird bei der Einlösung abgezogen und eine zusätzliche Einlösung oder Gutschrift ist nicht zulässig.
- Sie müssen cadooz schriftlich über die beabsichtigte Verwendung der Geschenkkarten informieren. Weicht die Verwendung der Geschenkkarten von der cadooz mitgeteilten Verwendung ab, hat Spotify das Recht, die Geschenkkarten ohne jegliche Haftung Ihnen gegenüber für ungültig zu erklären. Die Lieferung von Geschenkkarten an Sie ist nicht erstattungsfähig. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie alle von Spotify vernünftigerweise geforderten Änderungen einhalten und sich auch sonst an alle von Spotify zur Verfügung gestellten Richtlinien halten, die sich auf die Nutzung der “Markenmerkmale” (d.h. alle Marken, Dienstleistungsmarken oder Logos von Spotify, die das Wort SPOTIFY oder andere Marken oder Markenmerkmale enthalten, die von Spotify von Zeit zu Zeit registriert oder genutzt werden), die “Werbemerkmale” (d.h. alle Marketing-, Werbe- und verkaufsfördernden Materialien, die in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Geschenkkarten verwendet werden) oder die Geschenkkarten beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Spotify-Markenrichtlinien, die unter developer.spotify.com/design/ aufgeführt sind.
3. Pflichten im Zusammenhang mit dem Vertrieb
Es ist Ihnen nicht gestattet, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Spotify:
- die Geschenkkarten in irgendeiner Weise neben oder als Teil eines anderen Produkt- oder Dienstleistungsangebots oder einer anderen Art von Produkt- oder Dienstleistungsbündelung anzubieten oder zu vertreiben,
- eine Geschenkkarte weiterzuverkaufen,
- eine Geschenkkarte in ein öffentliches Angebot jeglicher Art einzubinden,
- Geschenkkarten für eine andere als die persönliche Nutzung zur Verfügung zu stellen,
- Spotify, seine Markenmerkmale oder Geschenkkarten mit Aktivitäten oder Drittunternehmen in Verbindung zu bringen, die gegen geltende Gesetze verstoßen oder anderweitig zu beanstanden sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Tabak, illegale oder Freizeitdrogen oder -utensilien, verschreibungspflichtige Online-Apotheken, Pornografie oder andere sexuell eindeutige Inhalte, Schusswaffen, Sprengstoffe, nicht genehmigte Ticketverkäufe, gefälschte, nachgemachte oder illegale Produkte), trügerische oder betrügerische Angebote, Produkte oder Dienstleistungen, die direkt oder indirekt gegen Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums verstoßen, Zahltagskredite oder Heimarbeit, Alkohol, Online-Dating-Dienste, Glücks- und Geschicklichkeitsspiele, Lotterien, Verhütungsmittel, politische Werbung, Gewichtsabnahme, diätetische und pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel, Produkte oder Dienstleistungen, die mit Spotify-Produkten oder -Dienstleistungen konkurrieren, Finanzdienstleistungen, Versicherungen und Religion oder religiöse Gründe). Sie müssen cadooz schriftlich über die beabsichtigte Verwendung der Geschenkkarten informieren. Weicht die Verwendung der Geschenkkarten von der cadooz mitgeteilten Verwendung ab, hat Spotify das Recht, die Geschenkkarten ohne jegliche Haftung Ihnen
4. AUSSCHLUSS VON GARANTIEN/HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
DER SPOTIFY-DIENST WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, UND SPOTIFY ÜBERNIMMT KEINERLEI GARANTIEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH EINER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG DES DIENSTES FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. SPOTIFY HAFTET IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE SCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN ODER SCHADENSERSATZANSPRÜCHE, DIE SICH AUS DIESEN BEDINGUNGEN ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DAS NICHT-EINLÖSEN EINER GESCHENKKARTE, SELBST WENN SOLCHE SCHÄDEN VORHERSEHBAR UND/ODER VERMEIDBAR SIND UND UNABHÄNGIG DAVON, OB SPOTIFY AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT.
Teil 6: Auftragsverarbeitungsvereinbarung zwischen UNTERNEHMEN (Verantwortlicher) und CADOOZ (Auftragsverarbeiter)
1. Allgemeines
1.1 Gegenstand dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AV“) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Direktlieferung von PRÄMIEN nach Weisung des UNTERNEHMENS an Dritte, die CADOOZ für das UNTERNEHMEN auf der Grundlage der AGB erbringt.
1.2 Die AV enthält den schriftlichen Auftrag zur Auftragsverarbeitung i.S.d. Artikels 28 Abs. 3 der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) und konkretisiert die Rechte und Pflichten, die sich für die Parteien aus der DSGVO sowie der nationalen Datenschutzgesetze ergeben, sofern und soweit CADOOZ für das UNTERNEHMEN personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Dieser Vertrag findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit den AGB in Zusammenhang stehen und bei denen Mitarbeiter von CADOOZ oder durch CADOOZ beauftragte Dritte („WEITERE AUFTRAGSVERARBEITER“) mit personenbezogenen Daten des UNTERNEHMENS in Berührung kommen können.
1.3 Jede Partei wird die Verpflichtungen einhalten, die sich aus dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht für sie ergeben.
2. Umfang und Zweck der Verarbeitung
2.1 Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zur Erbringung der vertrags-gegenständlichen Leistungen gemäß dieser AGB.
2.2 Der Kreis der betroffenen Personen, die Kategorien personenbezogener Daten sowie der Zweck und der Umfang der Auftragsverarbeitung sind in Anlage 1 beschrieben.
2.3 Der Umfang der in Anlage 1 bezeichneten Datenkategorien, die Gegenstand der AV sind, kann von den Parteien jederzeit ergänzt oder geändert werden; ebenso können im Einzelfall Sonderregelungen ausdrücklich getroffen werden.
3. Pflichten des Unternehmens
3.1 Das UNTERNEHMEN ist im Rahmen der AV „Verantwortlicher“ im Sinne des Artikels 4 Ziffer 7 DSGVO.
3.2 Für die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Artikel 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Artikeln 12 bis 22 DSGVO ist allein das UNTERNEHMEN verantwortlich. Insbesondere ist das UNTERNEHMEN verantwortlich, seine gesetzlichen Informations- und Transparenzpflichten gegenüber seinen Endkunden zu erfüllen und überdies sicherzustellen, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten des UNTERNEHMENS eine rechtsgültige und wirksame Rechtsgrundlage (z.B. Einwilligung) vorliegt. Sollten Dritte gegen CADOOZ aufgrund von Datenverarbeitungen Ansprüche geltend machen, wird das UNTERNEHMEN CADOOZ von allen solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern freistellen. Das gilt nicht, soweit CADOOZ vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die AV und/oder gegen das anwendbare Recht verstoßen hat.
3.3 Dem UNTERNEHMEN obliegt es, CADOOZ die Daten rechtzeitig zur Leistungserbringung in der erforderlichen Qualität und nur um erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.
3.4 Das UNTERNEHMEN hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen zu erteilen. Sollten diese ergänzenden Weisungen über die vertraglichen Verpflichtungen aus den AGB hinausgehen, trägt das UNTERNEHMEN die hierdurch anfallenden erforderlichen und angemessenen Mehrkosten; CADOOZ kann einen Vorschuss verlangen. CADOOZ darf die Ausführung zusätzlicher oder geänderter Datenverarbeitungen verweigern, wenn sie zu einer erheblichen Änderung des Arbeitsaufwands führen würden oder wenn das UNTERNEHMEN die Erstattung der Mehrkosten oder den Vorschuss verweigert.
3.5 Das UNTERNEHMEN informiert CADOOZ unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Daten durch CADOOZ feststellt.
3.6 Dem UNTERNEHMEN obliegen die aus Artikel 33 und Artikel 34 DSGVO resultierenden Informationspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde bzw. den von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Personen.
4. Pflichten von cadooz
4.1 CADOOZ verarbeitet die Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nur auf dokumentierte Anweisung des UNTERNEHMENS. Dies betrifft auch die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, es sei denn, CADOOZ ist zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten verpflichtet. In einem solchen Fall wird CADOOZ das UNTERNEHMEN vor der Verarbeitung über diese gesetzliche Verpflichtung unterrichten, es sei denn, das maßgebliche Gesetz verbietet eine solche Mitteilung im öffentlichen Interesse.
4.2 CADOOZ wird das UNTERNEHMEN unverzüglich darüber informieren, wenn eine vom UNTERNEHMEN erteilte Weisung nach seiner Auffassung gegen gesetzliche Regelungen verstößt. CADOOZ ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung(en) solange auszusetzen, bis diese durch das UNTERNEHMEN bestätigt oder geändert wird.
4.3 CADOOZ gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Dazu müssen alle Personen, die auf personenbezogene Daten des UNTERNEHMENS zugreifen können, zur Vertraulichkeit verpflichtet und über ihre Datenschutzpflichten belehrt werden.
4.4 CADOOZ unterstützt das UNTERNEHMEN gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. e) DSGVO nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, damit dieser seine bestehenden Pflichten gegenüber der betroffenen Person nach Kapitel III DSGVO erfüllen kann, z. B. die Information und Auskunft an die betroffene Person, die Berichtigung oder Löschung der Daten, die Einschränkung der Verarbeitung oder das Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
4.5 CADOOZ bietet nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 1 DSGVO hinreichende Garantien dafür, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen durchgeführt werden, die gewährleisten, dass die Verarbeitung im Einklang mit der DSGVO und den Rechten der betroffenen Person steht. CADOOZ trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die den Vorgaben des Art. 32 DSGVO entsprechen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
4.6 CADOOZ wird die Daten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des UNTERNEHMENS außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übertragen, es sei denn, er hat die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die Übermittlung in Übereinstimmung mit den Art. 44 ff. DSGVO erfolgt.
4.7 Die von CADOOZ getroffenen Maßnahmen sind gegenwärtig in Anlage 2 zu dieser AV beschrieben. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. CADOOZ ist gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen, soweit sichergestellt ist, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen sind mit dem UNTERNEHMEN abzustimmen.
4.8 CADOOZ wirkt nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO und bei der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörden gemäß Art. 36 DSGVO mit.
4.9 CADOOZ ist bekannt, dass das UNTERNEHMEN verpflichtet ist, umfassend alle Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu dokumentieren und ggf. den Aufsichtsbehörden bzw. der betroffenen Person binnen 72 Stunden zu melden. Sofern es zu solchen Verletzungen gekommen ist, wird CADOOZ das UNTERNEHMEN gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO bei der Einhaltung seiner Meldepflichten unterstützen.
5. Unterauftragsverhältnisse mit Subunternehmern (weitere Auftragsverarbeiter)
5.1 Das UNTERNEHMEN erteilt seine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung von Subunternehmen als WEITERE AUFTRAGSVERARBEITER im Sinne der DSGVO vorausgesetzt, dass
- CADOOZ das UNTERNEHMEN während der Vertragsdurchführung im Voraus über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung eines Subunternehmers informiert;
- CADOOZ mit dem Subunternehmer einen schriftlichen Vertrag schließt, der mindestens in derselben Weise Datenschutz gewährleistet wie diese AV;
- bei der Begründung von Unterauftragsverhältnissen mit Subunternehmen, die nicht in Deutschland, in einem Mitgliedsland der europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind (sog. „Drittstaaten“), die gesetzlichen Vorschiften der Art. 44ff. DSGVO eingehalten werden.
- CADOOZ für jegliche Verstöße gegen diese AV, die durch Handlungen (Tun, Dulden oder Unterlassen) eines beauftragten Subunternehmers verursacht werden, verantwortlich bleibt.
5.2 CADOOZ stellt eine Liste der aktuell eingebundenen Subunternehmer auf Anfrage zur Verfügung.
5.3 Das UNTERNEHMEN kann der Ernennung oder Ersetzung eines künftigen WEITEREN AUFTRAGSVERARBEITERS durch CADOOZ vor dessen Ernennung oder Ersetzung widersprechen, sofern ein solcher Widerspruch auf berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen beruht. In diesem Fall wird CADOOZ seinen WEITEREN AUFTRAGSVERARBEITER entweder nicht ernennen oder ersetzen oder, wenn dies nicht möglich ist, kann das UNTERNEHMEN diese AV oder den Hauptvertrag aussetzen.
6. Kontrollbefugnisse
6.1 Das UNTERNEHMEN hat das Recht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und/oder die Einhaltung der zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Regelungen und/oder die Einhaltung der Weisungen des UNTERNEHMENS durch CADOOZ und die WEITEREN AUFTRAGSVERARBEITER jederzeit im erforderlichen Umfang zu kontrollieren. Hierfür kann er (1) freiwillige Selbstauskünfte von CADOOZ einholen und (2) CADOOZ auffordern, ein Sachverständigengutachten vorzulegen, das die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzstandards nachweist. Nach schriftlicher Aufforderung der CADOOZ kann der Nachweis, dass die anwendbaren Datenschutzstandards (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Anlage 2) eingehalten werden durch Übersendung des aktuellen Audit-Berichts erbracht werden. Jegliche Offenlegung von vertraulichen Informationen, die sich auf interne Sicherheitsverfahren beziehen, ist ausgeschlossen.
6.2 CADOOZ versichert, dass sie nach schriftlicher Aufforderung (i) mit dem Sicherheitsteam des UNTERNEHMENS eine Besprechung abhalten wird, um jegliche Fragen zum Datenschutz oder zur Datensicherheit zu besprechen, die das UNTERNEHMEN haben könnte, oder (ii) einen Fragebogen ausfüllen wird, der vom UNTERNEHMEN oder von einem Dritten im Auftrag des UNTERNEHMENS bereitgestellt wird, und der die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze durch CADOOZ betrifft, wobei CADOOZ aber nicht verpflichtet ist, Informationen weiterzugeben, die richtigerweise als vertrauliche Informationen für den Geschäftsbetrieb von CADOOZ eingestuft werden können. Die Rechte des UNTERNEHMENS gemäß § 6.1. bleiben hiervon unberührt.
6.3 Kontrollierte Versuche, von „außen“ in die Computersysteme bzw. -netzwerke von CADOOZ und/oder seinen Subunternehmern einzudringen, um etwaige Schwachstellen zu identifizieren (Penetrationstest) sind Teil der jährlichen Audits von CADOOZ und ihrer Subunternehmer. Jegliche Offenlegung vertraulicher Informationen, die sich auf interne Sicherheitsverfahren beziehen, ist ausgeschlossen.
7. Haftung
7.1 Hat eine betroffene Person aufgrund einer vertragsgegenständlichen Verarbeitung einen Schaden erlitten und wurde das UNTERNEHMEN aufgrund dessen auf Schadensersatz in Anspruch genommen, haftet CADOOZ gegenüber dem UNTERNEHMEN entsprechend seinem Verantwortungsbeitrag im Innenverhältnis für den verursachten Schaden, wenn
- CADOOZ seinen als Auftragsverarbeiter auferlegten Pflichten nach dieser AV, der DSGVO oder anderen für die vertragsgegenständliche Datenverarbeitungen geltenden Datenschutzbestimmungen schuldhaft nicht nachgekommen ist, oder
- CADOOZ die rechtmäßig erteilten Anweisungen des UNTERNEHMENS schuldhaft nicht beachtet hat oder schuldhaft gegen diese Anweisungen gehandelt hat.
7.2 Hat eine betroffene Person aufgrund einer vertragsgegenständlichen Verarbeitung einen Schaden erlitten und wurde CADOOZ aufgrund dessen auf Schadensersatz in Anspruch genommen, obwohl CADOOZ den Schaden nicht zu vertreten hat, wird ihn das UNTERNEHMEN im Innenverhältnis von der Haftung freistellen.
7.3 Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß Artikel 82 DSGVO.
8. Laufzeit und Beendigung
8.1 Der Vertrag gilt solange, wie CADOOZ personenbezogene Daten im Namen des UNTERNEHMENS gemäß dieser AV verarbeitet.
8.2 Bei Beendigung der AV oder auf Verlangen des UNTERNEHMENS wird CADOOZ nach Wahl des UNTERNEHMENS alle Daten, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, vernichten oder an den Verantwortlichen zurückgeben. Diese Anforderung gilt nicht, soweit CADOOZ nach anwendbarem Recht verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten ganz oder teilweise aufzubewahren, oder für personenbezogene Daten, die auf Backup-Systemen archiviert wurden und die CADOOZ sicher isolieren und vor jeder weiteren Verarbeitung schützen muss, es sei denn, diese ist gesetzlich vorgeschrieben.
Anlage 1: GEGENSTAND DER AUFTRAGSVERARBEITUNG
1. Gegenstand der Auftragsverarbeitung
CADOOZ erbringt folgende Leistungen, die Gegenstand dieser Auftragsverarbeitung sind:
- Direktlieferung von Gutscheinprodukten und Sachprämien nach Weisung des UNTERNEHMENS an Dritte
2. Art der personenbezogenen Daten
Folgende Datenarten / -kategorien sind Gegenstand der Auftragsverarbeitung:
- Personenstammdaten (Name, Adresse)
- Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail)
- Vertragsstammdaten (Vertragsbeziehung, Produkt- bzw. Vertragsinteresse)
3. Kategorien betroffener Personen
- Von UNTERNEHMEN begünstigte Personen (wie z.B. Endkunden, Beschäftigte des UNTERNEHMENS, Lieferanten und andere Vertragspartner des UNTERNEHMENS)
Anlage 2: TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN (TOM)
Im Folgenden werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit festgelegt, die CADOOZ mindestens einzurichten und laufend aufrecht zu erhalten hat. Ziel ist die Gewährleistung insbesondere der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der im Auftrag verarbeiteten Informationen.
1. Pseudonymisierung und Verschlüsselung pers. Daten (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO)
a) Pseudonymisierung
Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen.
Beschreibung der getroffenen Maßnahmen:
Für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen (z.B. Bearbeitung und Abwicklung von Bestellungen; Support- und Serviceleistungen) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Die Zwecke der Verarbeitungstätigkeit können durch eine Pseudonymisierung, also ohne direkten Personenbezug, nicht realisiert werden.
b) Verschlüsselung
Einsatz von Verfahren und Algorithmen, die personenbezogene Daten mittels digitaler bzw. elektronischer Codes oder Schlüssel inhaltlich in eine nicht lesbare Form umwandeln. Es kommen symmetrische und asymmetrische Verschlüsselungstechniken in Betracht:
Beschreibung der getroffenen Maßnahmen:
X Verschlüsselung von
Mobilen Datenträgern
X Datenträgern in Laptops
Daten auf Datenträgern
X Sicherung bei der elektronischen Übertragung
X Einrichtungen von Standleitungen bzw. VPN-Tunneln
X Weitergabe von Daten in anonymisierter Form (z.B. Reports)
X Verschlüsselter Transfer (z. B. HTTPS, SSL, SSH, [algorithm], [number]-bit keys)
X E-Mail-Verschlüsselung
X Verschlüsselung von Daten
2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
a) Zutrittskontrolle
Unbefugten muss der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, verwehrt werden.
Beschreibung der getroffenen Maßnahmen:
X Alarmanlage
X Absicherung von Gebäudeschächten
X Automatisches Zugangskontrollsystem
X Schließsystem mit Codesperre
X Verschließbare Schränke
X für Büroräume
X für Serverraum/-räume
X Videoüberwachung der Zugänge
X Lichtschranken / Bewegungsmelder
X Sicherheitsschlösser
X Zugangskartenregelung
X Besucherregelung
X Personenkontrolle Empfang
X Protokollierung der Besucher/ Besucherbuch
X Tragepflicht von Berechtigungsausweisen für Besucher
X Sorgfältige Auswahl von Reinigungspersonal
X Tragepflicht von Berechtigungsausweisen für Mitarbeiter
Maßnahmen zur Sicherung des Serverraumes:
X Sicherheitsschlösser
X Automatisches Zugangskontrollsystem
X Protokollierung der Besucher/ Dienstleister (z.B. Wartungsdienstleister)
b) Zugangskontrolle
Es ist zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können.
Beschreibung der getroffenen Maßnahmen:
X Zuordnung von Benutzerrechten
X Erstellen von Benutzerprofilen
X Passwortrichtlinie
X Automatischer Ablauf von Passwörtern nach Frist
X Passwortqualität (Sonderzeichen, Länge)
X Authentifikation mit Benutzername/ Passwort
X Automatische Rechnersperre nach bestimmter Inaktivität
X Automatisches Log-out aus Programmen nach bestimmter Inaktivität
X Zuordnung von Benutzerprofilen zu IT-Systemen
X Gehäuseverriegelungen
X Einsatz von VPN-Technologie
X Sperren von externen Schnittstellen (USB etc.), ggf. Freigabemanagement
X Einsatz von Intrusion-Detection-Systemen
X Einsatz von zentraler Smartphone-Administrations-Software (z. B. zum externen Löschen von Daten)
X Einsatz von Anti-Viren-Software
X Einsatz einer Hardware-Firewall
X Einsatz einer Software-Firewall
X Nutzung privater Speichermedien untersagt
c) Zugriffskontrolle
Es muss gewährleistet sein, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigte ausschließlich auf diejenigen Daten zugreifen können, für die sie eine Zugriffsberechtigung haben. Personenbezogene Daten dürfen bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.
Beschreibung der getroffenen Maßnahmen:
X Berechtigungskonzept
X Rechteverwaltung durch Systemadministrator
X Anzahl der Administratoren auf das „Notwendigste“ reduziert
X Protokollierung von Zugriffen auf Anwendungen, insbesondere bei der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten
X Protokollierung fehlerhaften Einloggens (Log-on-Versuche)
X Sichere Aufbewahrung von Datenträgern
X Physische Löschung von Datenträgern vor Wiederverwendung
X Ordnungsgemäße Vernichtung von Datenträgern durch externe Dienstleister
X Einsatz von Aktenvernichtern bzw. Dienstleistern (nach Möglichkeit mit Datenschutz-Gütesiegel)
X Protokollierung der Vernichtung von Daten
X Verpflichtung der Beschäftigten zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes
d) Trennungskontrolle
Zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten müssen getrennt verarbeitet werden können.
Beschreibung der getroffenen Maßnahmen:
X Physikalisch getrennte Speicherung auf gesonderten Systemen oder Datenträgern
X Logische Mandantentrennung (softwareseitig)
X Erstellung eines Berechtigungskonzepts
X Versehen der Datensätze mit Zweckattributen/Datenfeldern ? Festlegung von Datenbankrechten
X Trennung von Produktiv- und Testsystem
e) Weitergabekontrolle
Es muss sichergestellt sein, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Es muss (auch nachträglich) nachvollziehbar sein, an welchen Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.
Beschreibung der getroffenen Maßnahmen:
X Dokumentation der Empfänger von Daten
X Regelung für sichere und vertrauliche Außerbetriebnahme von Geräten mit Datenträgern (Hardware) vor Weitergabe
X Protokollierung (z. B. im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten)
X E-Mail Verschlüsselung
X Ablage auf SFTP Server
f) Eingabekontrolle
Es ist zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.
Beschreibung der getroffenen Maßnahmen:
X Nachvollziehbarkeit der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten
X durch individuelle Benutzernamen (nicht Benutzergruppen)
X Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts
3. Verfügbarkeitskontrolle und rasche Wiederherstellbarkeit (Art. 32 lit. c) DS-GVO)
Personenbezogene Daten müssen gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sein.
Beschreibung der getroffenen Maßnahmen:
X Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
X Klimaanlage in Serverräumen
X Geräte zur Überwachung von Temperatur und Feuchtigkeit in Serverräumen
X Schutzsteckdosenleisten in Serverräumen
X Feuer- und Rauchmeldeanlagen
X Feuerlöschgeräte in Serverräumen
X Alarmmeldung bei unberechtigten Zutritten zu Serverräumen ? Notfallplan (Backup- & Recoverykonzept)
X Virenschutz/ Firewall
X Aufbewahrung von Datensicherung an einem sicheren, ausgelagerten Ort
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der technisch-organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO; Art 25. Abs. 1 DSGVO)
a) Auftragskontrolle
Es muss sichergestellt sein, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, auch nur entsprechend den Weisungen des UNTERNEHMENS verarbeitet werden können.
Beschreibung der getroffenen Maßnahmen:
X Auswahl von WEITEREN AUFTRAGSVERARBEITERN unter Sorgfaltsgesichtspunkten (insbesondere hinsichtlich Datensicherheit)
X Vorherige Prüfung und Dokumentation der bei CADOOZ getroffenen Sicherheitsmaßnahmen
X Schriftliche Weisungen an WEITERE AUFTRAGSVERARBEITER (z. B. durch Datenverarbeitungsvertrag) i. S. d. Artikel 28 DSGVO
X CADOOZ hat Datenschutzbeauftragten bestellt
X Wirksame Kontrollrechte gegenüber WEITEREN AUFTRAGSVERARBEITERN vereinbart
b) IT-Notfallmanagement
X Notfallhandbuch vorhanden
X Verantwortlichkeiten für Reaktionen und Reaktionszeiten sind festgelegt
Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
X Auswahl datenschutzfreundlicher Technologie bei der Beschaffung
c) Datenschutzmanagement
X Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
X Monatliche Prüfung der Zugriffsrechte durch IT Security Officer (Konzern Euronet)
X Der Datenschutzbeauftragte wird im Falle einer Datenschutzfolgenabschätzung eingebunden
X Mitarbeiter und Datenschutz: DSGVO-Schulungen (vor Ort) sowie Pflicht zur regelmäßigen Absolvierung von WOMBAT-Security Tests
X Verpflichtung der Beschäftigten zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes
X Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der CADOOZ GmbH:
Yago Amat Martinez
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VERBRAUCHER („DU“)
1. Geltungsbereich / Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für das Einlösen Ihres BestChoice EinkaufsGutscheins oder DriversChoice Tankgutschein gegen Gutscheine unserer Akzeptanzpartner oder Sachprämien aus dem Sortiment des cadooz-Shops („Prämien“).
1.2 Ihr Kaufvertrag kommt mit cadooz GmbH, Osterbekstrasse 90b, 22083 Hamburg,
Tel.: +49 40 271 482 – 0, Fax: +49 40 271 482 – 11, E-Mail: service@cadooz.de, Internet: www.cadooz.com („cadooz“), zustande.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn cadooz das in Ihrer Bestellung liegende Angebot annimmt. Die Darstellung der Prämien im cadooz-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot von cadooz dar. Erst durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Prämien ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung folgt unmittelbar per E-Mail und stellt noch keine Vertragsannahme dar. cadooz kann Ihre Bestellung durch Auslieferung der Prämie innerhalb von 14 Werktagen annehmen. Abweichend hiervon erfolgt die Vertragsannahme bei Zuzahlung per Vorabüberweisung, per PayPal oder per Sofortüberweisung durch die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung.
2.2 cadooz speichert den Vertragstext und sendet Ihnen die Bestelldaten und die AGB per E-Mail zu. Die AGB können auch unter www.einloesen.de/agb eingesehen, ausgedruckt und gespeichert werden.
3. Liefermodalitäten
3.1 Die Lieferung von Prämien erfolgt ab Lager an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Gutscheine erhalten Sie je nachdem, ob Sie physische Gutscheine oder online-Gutscheine bestellt haben, per Post bzw. E-Mail. Die Lieferzeit beträgt bis zu 14 Werktage ab Bestellung. Die gelieferte Prämie bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von cadooz.
3.2 Herausgeber und Schuldner der von Ihnen bestellten Gutscheine sind die jeweiligen Akzeptanzpartner, die ihre Leistungen aufgrund eines eigenen Vertrages unter Geltung ihrer eigenen Vertragsbedingungen erbringen. cadooz behält sich vor, die bestellten Gutscheinstückelungen zu ändern, um die Bestellung in Ihrem Sinne zeitnah abwickeln zu können. Sofern die Änderung zu einer Verringerung der Gesamtanzahl der Gutscheine führt, erfolgt sie nur nach vorheriger Abstimmung mit Ihnen.
3.3 Bei Reklamationen oder allgemeinen Fragen zur Bestellung wenden Sie sich bitte an das cadooz Service Center. Sie erreichen dieses per E-Mail unter service@cadooz.de oder unter folgender Telefonnummer: +49 40 27 14 82-0 (Montag-Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr).
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
4.2 Die Bezahlung der bestellten Prämien erfolgt durch Einlösen Ihres BestChoice EinkaufsGutscheins oder DriversChoice. Ggf. notwendige Zuzahlungen erfolgen wahlweise per Kreditkarte (MasterCard, Visa, American Express), per Vorkasse mittels Überweisung, per PayPal oder auch per Sofortüberweisung. Zur Absicherung des Bonitätsrisikos behält sich cadooz vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.
4.3 Die Zahlung ist mit Vertragsschluss fällig.
5. Information über das Bestehen bzw. Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
Sofern Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ein Widerrufsrecht zu. Ist der Vertrag auf die Lieferung von Waren gerichtet, gilt Ziff. 5.1; ist der Vertrag auf die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten gerichtet, gilt Ziff. 5.2. Ziff. 5.3 i.V.m. der Anlage hält für Sie ein Muster-Widerrufsformular bereit.
5.1 Widerrufsbelehrung (Waren)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie eine Ware oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Ware bzw. Waren einheitlich geliefert wird bzw. werden;
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Waren getrennt geliefert werden.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (cadooz GmbH, Osterbekstraße 90b, 22083 Hamburg, Tel.: +49 40 271 482 – 0, Fax: +49 40 271 482 – 11, E-Mail: rewarding@cadooz.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
In den folgenden Fällen können Sie Ihre Vertragserklärung nicht mehr widerrufen:
Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
5.2 Widerrufsbelehrung (Digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (cadooz GmbH, Osterbekstraße 90b, 22083 Hamburg, Tel.: +49 40 271 482 – 0, Fax: +49 40 271 482 – 11, E-Mail: service@cadooz.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ende der Widerrufsbelehrung
In den folgenden Fällen können Sie Ihre Vertragserklärung nicht widerrufen:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn cadooz mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass cadooz mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
5.3 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie das Muster-Widerrufsformular verwenden, das diesen AGB als Anlage beigefügt ist.
6. Gewährleistung / Haftung
6.1 Bei allen Prämien aus dem cadooz-Shop bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
6.2 Im Übrigen haftet cadooz Ihnen gegenüber für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in vollem Umfang. Für sonstiges fahrlässiges Handeln haftet cadooz ausschließlich für
- Personenschäden,
- Schäden, für die cadooz aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (insb. Produkthaftungsgesetz) einzustehen hat, sowie
- Schäden wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden bzw. dessen Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“).
Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung für einfach fahrlässiges Handeln von cadooz auf vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
7. Trustpilot
Die Meinung unserer Kunden ist uns besonders wichtig. Daher haben wir in unserer cadooz eCard (digitales Medium zur Auslieferung der Gutscheine – nachfolgend “eCard“) ein Feedbacksystem der Firma Trustpilot A/S, Pilestræde 58, 5, 1112 Kopenhagen, Dänemark (“Trustpilot“) eingebunden und bieten Ihnen die Möglichkeit, unser Angebot positiv zu bewerten oder uns mitzuteilen, wo wir unser Angebot noch verbessern können. Soweit Sie sich freiwillig entscheiden, über den auf unserer eCard eingebundenen Bewertungsdienst von Trustpilot eine Bewertung über unser Angebot und unseren Leistungen abzugeben, übermitteln wir den Vor- und Nachnamen, die Kundennummer sowie E-Mail-Adresse an Trustpilot. Bitte beachten Sie, dass mit Ihrer Entscheidung an der Teilnahme am Trustpilot-Kundenbewertungssystem Ihre Bewertung sowohl auf unserer Webseite (www.cadooz.com) als auch auf der Bewertungsplattform von Trustpilot (https://de.trustpilot.com/) veröffentlicht wird. Für die Veröffentlichung Ihrer Bewertung auf der Trustpilot-Bewertungsplattform gelten die Bedingungen von Trustpilot:
Trustpilot Datenschutzrichtlinie
Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Dienste von Trustpilot
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient dem Zweck, Ihnen die Möglichkeit zu bieten unser Angebot zu bewerten und anderen (Neu-)Kunden Informationen zu Ihren Erfahrungen mit unseren Produkten und Leistungen online verfügbar zu machen.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO, um die wir Sie vor Abgabe der Bewertung bitten. Sie können Ihre Einwilligung in diese Datenverarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, indem Sie uns eine E-Mail an datenschutz@cadooz.com schicken. Informationen, wie Sie abgegebene Bewertungen auf der Trustpilot-Bewertungsplattform bearbeiten oder löschen können, finden Sie im Trustpilot-Support-Center.
8. Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Bitte beachten Sie, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet sind.
9. Gerichtsstand, anwendbares Recht
9.1 Für den Fall, dass Sie Kaufmann sind, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen cadooz und Ihnen Hamburg.
9.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
EINLÖSEVORGANG / BESTELLUNG VERBRAUCHER
So lösen Sie Ihren BestChoice Einkaufsgutschein auf www.einloesen.de ein:
1. Geben Sie die BestChoice-Codenummer ein und klicken auf ‘Code prüfen’. Wir überprüfen dann den Ihnen zur Verfügung stehenden Wert. Anschließend können Sie weitere Gutscheincodes eingeben oder mit ‘Weiter zum Shop’ Ihren Einkauf beginnen.
2. Suchen Sie sich Gutscheine und/oder Sachprämie Ihrer Wahl aus und legen Sie sie mit Klick auf „In den Warenkorb“ in den Warenkorb.
3. Sie gelangen dann zu Ihrem Warenkorb und sehen Ihre ausgewählten Gutscheine und/oder Sachprämien. Mit Klick auf „Löschen“ können Sie Artikel aus dem Warenkorb entfernen. Mit Klick auf „weiter zur Kasse“ gelangen Sie in den „Checkout-Bereich“.
4. Geben Sie im „Checkout-Bereich“ die Lieferadresse sowie wenn nötig Ihre Kontaktdaten ein. Mit Klick auf „weiter“ können Sie eine abweichende Rechnungsanschrift angeben.
5. Mit Klick auf „weiter“ sehen Sie eine Übersicht Ihrer bisher eingegebenen Daten. Übersteigt die Summe Ihrer Bestellung den Wert Ihres BestChoice Guthabens, können Sie die Differenz per Kreditkarte oder Vorabüberweisung bezahlen.
6. Mit dem Bestätigen der Schaltfläche für das Lesen und Akzeptieren der AGB und Klick auf „Bestellung abschließen“ geben Sie das Angebot zur Einlösung Ihres BestChoice-Gutscheins ab.
Auf der folgenden Seite sehen Sie Ihre Auftragsnummer.
Die Annahme Ihres Angebots erfolgt durch Zusendung des Gutscheins und/oder der Sachprämie per eMail. Je nachdem, was für Gutscheine Sie bestellt haben, erhalten Sie diese per Post bzw. E-Mail zugeschickt und können sie dann bei den Anbietern einlösen.
Weitere Hilfe / Informationen erhalten Sie unter www.einloesen.de/hilfe