Mitarbeitergeschenke steuerfrei: So zeigen Unternehmen Wertschätzung und sparen Steuern

Nutze den steuerfreien Vorteil
Ist das Geschenk steuerfrei oder nicht? Viele kennen das mulmige Gefühl, wenn man Mitarbeitern eine Freude machen will ...Ob Happy Birthday, frohe Weihnachten oder Jubiläum – Mitarbeitergeschenke geben Unternehmen die Möglichkeit, ihren Beschäftigten durch kleine Aufmerksamkeiten eine Freude zu machen und Wertschätzung zu zeigen, ohne dass dabei zusätzliche Abgaben für Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Aber welche Geschenke sind überhaupt steuerfrei? Welche Freibeträge und Grenzen gelten und worauf müssen Arbeitgeber achten? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen. Wir geben praxisnahe Tipps, wie du steuerfreie Mitarbeitergeschenke effektiv einsetzt und bieten dir die passenden Incentives, Benefits und Plattformen gleich dazu.
Ein zufriedenes und motiviertes Team ist entscheidend für den Unternehmenserfolg. Doch wie zeigt man den Mitarbeitern, dass sie geschätzt werden? Und das in wirtschaftlich windigen Zeiten, in denen viele Unternehmen jeden Euro umdrehen müssen…
Die gute Nachricht: Kostenintensive Gehaltserhöhungen und Boni sind nicht das Ende der Fahnenstange. Clevere Unternehmen setzen smarte, steuerlich attraktive Möglichkeiten ein, die nicht nur die Herzen der Buchhaltung und des Controllings höher schlagen lassen. Die Rede ist von steuerfreien Mitarbeitergeschenken.
Steuerfreie Mitarbeitergeschenke sind Sachzuwendungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt gewähren können, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Solche Geschenke unterliegen in Deutschland natürlich bestimmten gesetzlichen Regelungen und Freigrenzen. Und die müssen eingehalten werden.
Denn: Nicht jedes Geschenk ist automatisch steuerfrei. Es gibt klare Vorgaben des Finanzamts, die Unternehmen beachten müssen. Sonst wird nachgezahlt und auch die beschenkte Person wird zur Kasse gebeten, was eher Frust statt Freude auslöst.
Was also entscheidet, ob ein Mitarbeiter-Geschenk steuerfrei ist oder nicht? Ausschlaggebend sind unter anderem der Wert des Geschenks, der Anlass sowie die regelmäßige oder einmalige Vergabe der Zuwendung.
No Cash only: Grundsätzlich sind nur die Geschenke steuerfrei, die als Sachzuwendungen gelten. Bargeldgeschenke fallen nicht unter diese Regelung, werden mit dem Lohn verrechnet und müssten voll versteuert werden – vom Arbeitnehmer wie vom Arbeitgeber.
Typische steuerfreie Geschenke sind:
Gutscheine & Geschenkkarten (z. B. für Einzelhändler, Restaurants oder Waren)
Sachgeschenke (z. B. Blumen, Bücher, Technik-Gadgets u.v.m.)
Erlebnisgeschenke (z. B. Kinogutscheine, Wellness-Wochenende etc.)
Sachbezug – alles gut? So einfach ist es leider nicht. Die 150-Euro-Flasche Schampus zum Beispiel winkt das Finanzamt nicht einfach so durch. Denn auch für Sachbezüge gibt weitere steuerliche Vorschriften, die Unternehmen beachten müssen, damit die Geschenke auch für Mitarbeiter steuerfrei bleiben.
Die beiden wichtigsten Regelungen sind:
Unternehmen können Mitarbeitern monatlich Sachzuwendungen bis zu einer Freigrenze von 50 Euro gewähren. Dieser Betrag darf nicht überschritten werden, sonst wird das gesamte Geschenk steuerpflichtig.
Zu persönlichen Anlässen (z. B. Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes oder Jubiläum) können Unternehmen Geschenke bis zu 60 Euro steuerfrei überreichen. Diese Grenze gilt pro Anlass, nicht pro Monat.
An Mitarbeiter-Geschenken sparen? Keine gute Idee. Spare stattdessen lieber die Steuern und schenke dafür etwas Persönliches, Individuelles und dem Anlass Entsprechendes.
Denn mit steuerfreien Geschenken machst du nicht nur deinen Mitarbeitenden eine ebenfalls abgabenfreie Freude. Auch dein Unternehmen genießt neben der Kostenersparnis zahlreiche weitere Vorteile – von zufriedenen Arbeitnehmern bis zu einer attraktiveren Arbeitgebermarke.
Da die Sachzuwendungen innerhalb der Freigrenzen steuerfrei sind, fallen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an. Unternehmen sparen somit Geld, während die Mitarbeiter ein zusätzliches Plus in Form von Sachwerten erhalten.
Kleine Geschenke erhalten die Belegschaft – und die Loyalität der Mitarbeitenden. Regelmäßige Wertschätzung in Form von Aufmerksamkeiten wie steuerfreie Geschenke zu persönlichen Anlässen motiviert und trägt zu einem positiven Arbeitsklima bei. Denn nicht nur die beschenkte Person freut sich, sondern auch alle anderen bekommen mit, dass die Mitarbeiter dem Unternehmen offenkundig am Herzen liegen.
Wie schön, dass ihr an mich gedacht habt. Ein Geschenk zum Geburtstag oder anderen persönlichen Anlässen ist eine Aufmerksamkeit, die Mitarbeitern das gute Gefühl gibt, gesehen zu werden und ein wichtiger Teil des Unternehmens zu sein. Und das verbindet.
Mitarbeiter-Geschenke sind gut. Regelmäßige steuerfreie Benefits sogar noch besser. In Zeiten des Fachkräftemangels stellen attraktive Zusatzleistungen einen wichtigen Faktor und ein beliebtes Mittel zur Mitarbeitergewinnung dar. Unternehmen, die steuerfreie Benefits gezielt einsetzen, polieren ihre Arbeitgebermarke auf und heben sich für Talente dadurch von der Konkurrenz ab.
Gut fürs Unternehmen. Gut für die Mitarbeiter. Geschenke an Mitarbeiter auszugeben rechnet sich also für beide Seiten, wenn die entsprechenden Freigrenzen und Regeln eingehalten werden. Wenn du jetzt denkst “50 Euro, bzw. 60 Euro sind aber ganz schön wenig für ein schönes Geschenk” spricht das natürlich für deinen Anspruch.
Doch mithilfe von Gutscheinen, Geldkarten oder ausgewählten und perfekt zum Empfänger passenden Sachgeschenken lassen sich schnell und einfach herzliche und praktische Geschenkideen umsetzen.
Grundsätzlich gibt es zwei Kategorien, die für steuerfreie Mitarbeiter-Geschenke in Unternehmen infrage kommen:
Zur Erinnerung: Wie oben bereits beschrieben können Unternehmen monatlich Sachzuwendungen bis zu 50 Euro steuerfrei an ihre Mitarbeiter weitergeben. Beliebte Optionen sind zum Beispiel:
Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen
Aufladbare Gutscheinkarten (z. B. Tankkarten, Supermarktgutscheine)
Kleinere Sachgeschenke wie Kopfhörer, Bücher, Bürozubehör etc.
Damit Gutscheine im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze rechtskonform sind, gibt es allerdings noch einige weitere Punkte zu beachten. So dürfen sie unter anderem ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen und müssen zusätzlich die Regeln des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen.
Laut ZAG müssen sie auf einzelne Händler oder Handelsketten sowie einen begrenzten Kreis von sog. Akzeptanzstellen beschränkt sein, eine eingeschränkte Produktpalette haben und steuerliche oder soziale Zwecke bedienen, wie z.B. Essensgutscheine oder Restaurantgutscheine mit vertraglich angeschlossenem Akzeptanznetzwerk. So weit, so kompliziert…
Wenn du unsicher bist, frag einfach bei uns nach. Schließlich haben wir bei cadooz Deutschlands größte Auswahl rechtskonformer Gutscheine für den steuerfreien Sachbezug und helfen dir gerne weiter.
Bei bestimmten Anlässen darf’s auch ein klein bisschen mehr sein: Dann können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Geschenke im Wert von bis zu 60 Euro inkl. MwSt. steuerfrei überreichen. Wichtig: Das Geschenk muss in direktem Zusammenhang mit dem persönlichen Anlass stehen und darf nicht in Bargeld ausgezahlt werden.
Typische Anlässe mit beliebten, dazu passende Geschenkideen:
Zum Geburtstag: Blumen, Gutscheine für Lieblingsmarken, fürs Kino, fürs Restaurant oder fürs Guthaben auf der Lieblingsplattform für Filme, Serien und Computerspiele
Zur Geburt: Wellness & Beauty-Gutscheine, Gutscheine für Lieferservices, für Baby- & Kinderkleidung etc.
Zur Hochzeit: Deko- & Einrichtungsgutscheine, Mode- & Lifestyle-Gutscheine, Hotel- & Reise-Gutscheine
Firmenjubiläum: Personalisierte Geschenkgutscheine, Essensgutscheine, Schmuck- & Juweliergutscheine u.v.m.
Übrigens: Neben der Voraussetzung, dass es sich um Zuwendungen handeln muss, die mit dem Anlass in Verbindung zu bringen sind, gelten bei Gutscheinen die gleiche ZAG-Regeln wie bei der 50-Euro-Freigrenze. Du bist unsicher, ob ein bestimmter Anlass steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt? Wir helfen dir gerne weiter.
Obacht: Ein Cent zu viel, schon werden Steuern und Abgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber fällig. Damit also die steuerfreie Regelung nicht verloren geht, sollten Unternehmen aber auch Mitarbeitende einige Punkte beachten.
Der Betrag von 50 Euro darf nicht überschritten werden
Das Geschenk muss als Sachzuwendung erfolgen (kein Bargeld)
Es darf sich nicht um eine Gehaltsumwandlung handeln
Das Sommerfest für alle oder mal eben ein Team-Frühstück spendieren? Super fürs Team-Buidling, kann aber nicht als steuerfreies Mitarbeiter-Geschenk gesehen werden. Denn nur bestimmte Anlässe qualifizieren für die 60-Euro-Freigrenze. Dazu gehören:
Geburtstage, Hochzeiten, Geburten, Jubiläen
Bestandene Prüfungen oder Beförderungen
Achtung: Weihnachts- oder Firmenfeiern zählen nicht dazu, weil sie für alle gelten
Wie du bereits gesehen hast, ist die Einhaltung von Steuer-Regeln bei Mitarbeiter-Geschenken von enormer Bedeutung. Damit die Steuerfreiheit erhalten bleibt, müssen Arbeitgeber die Geschenke dokumentieren. Dazu gehören:
Empfängername und Anlass des Geschenks
Beleg über den Wert des Geschenkes
Nachweis über die Einhaltung der Freigrenzen
Vermutlich ist der bürokratische Aufwand ohne steuerliches Know-how und die richtigen Tools mit ein Grund, warum der obligatorische Blumenstrauß und die von allen unterschriebene Karte häufig als Mitarbeitergeschenk reichen müssen. Und das, obwohl so viele weitere, deutlich nützlichere und wirkungsvollere Geschenke verfügbar sind.
Willkommen im Club der zufriedenen Mitarbeiter: der digitalen Plattform für die reibungslosen Nutzung des steuerfreien Sachbezugs mit Gutscheinen und Sachprämien.
Profitiere von einfacher Anwendung, finanzamtfertiger Abwicklung und Deutschlands größter Gutschein-Auswahl rechtskonformer Gutscheine (digital per E-Mail oder haptisch als Geschenkkarte).
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Wir übernehmen: Deine Mitarbeiter erhalten exklusiven Zugang zu deinem individuellen EBC-Mitarbeiterportal.
Deine Mitarbeiter suchen sich ihren favorisierten Gutschein aus – ganz nach individuellen Interessen.
Der Lieblingsgutschein wird zum gewählten Liefertermin automatisch verschickt und kann sofort eingelöst werden.
Steuerfreie Mitarbeitergeschenke sind ein Gewinn für alle. Arbeitgeber sparen Steuern und Sozialabgaben, während Mitarbeitende von kleinen, aber für Zusammenhalt, Motivation und Verbundenheit wertvollen Aufmerksamkeiten profitieren, die ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.
Ob monatliche Sachbezüge oder anlassbezogene Geschenke – mit der richtigen Strategie und digitalen Plattformen wie dem cadooz Employee Benefit Club lassen sich steuerfreie Mitarbeitergeschenke gezielt und effizient einsetzen, damit sowohl das Unternehmen als auch die Mitarbeitenden langfristig von den Vorteilen profitieren.
Aus 25 Jahren Erfahrung Incentives & Benefits können wir sagen: Individuelle Gutschein-Lösungen haben sich aus vielerlei Gründen als erste Wahl für Geschenke an Mitarbeiter bewährt.
Weil sie Arbeitnehmern Vielfalt bieten, für individuelle Lieblingsprodukte und Dienstleistungen eingelöst werden können und Arbeitgebern jede Menge Aufwand sparen.
Weil alle unsere Gutscheine für den steuerfreien Sachbezug allesamt steuer- und sozialabgabenfrei sind und damit das Budget des Arbeitgebers schonen und die Kaufkraft der Arbeitnehmer erhöhen.
Weil die Beschäftigten sich über eine hübsche Gehaltserhöhung freuen, in Form geldwerter Vorteile in Höhe von bis zu 600 Euro netto pro Jahr.
Wer also die gesetzlichen Regelungen kennt und clever nutzt, kann mit steuerfreien Geschenken in Form von Sachzuwendungen wie Gutscheinen das Betriebsklima verbessern, die Motivation der Mitarbeiter steigern und gleichzeitig wirtschaftlich handeln.
Mit dem komplett digitalen Employee Benefits Club sind Sie beim Thema Geschenke für Mitarbeiter auf der sicheren Seite und vereinfachen Verwaltung, Auswahl und Verfügbarkeit Ihrer Zuwendungen. Denn mithilfe des integrierten Gutschein-Shops, greifen deine Mitarbeiter einfach, digital und schnell auf dein Geschenk zu und können es direkt einlösen – alles in einer Plattform.
Nutze steuerfreie Geschenke als festen Bestandteil deiner Mitarbeiterbindungs- und Motivationsstrategie. So schaffst du ein positives Arbeitsumfeld und zeigst deinen Mitarbeitenden, wie wichtig und wertvoll sie und ihre Arbeit für dein Unternehmen sind!
Bitte beachte, dass diese ausgewählte Informationssammlung keine steuerliche Beratung darstellt und den Gang zum Steuerberater nicht ersetzt. Insbesondere sind zu diesem Thema immer die konkreten Sachverhalte und individuellen Umstände zu berücksichtigen sowie weitere aktuelle, über die lohnsteuerliche Darstellung hinausgehende steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu beachten.