Sobald Sie über den Link die Gutscheincodes geöffnet haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Klicken Sie auf das rote PDF-Feld oder den blauen Balken.
2. Ihr Gutschein öffnet sich im PDF-Format und kann über das Druckersymbol oben rechts ausgedruckt werden.
Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung.
Dies ist auch in unseren AGB beschrieben. Eine Verlängerung des Gutscheins ist technisch und steuerrechtlich leider ausgeschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Nein, nach Ablauf der Gültigkeit ist ein Einlösen des Gutscheins nicht mehr möglich.
In wieweit dieses möglich ist, entnehmen Sie bitte den AGB des jeweiligen Anbieters.
Wenn Sie Gutscheine für den postalischen Versand bestellt haben (für Restaurants, stationären Handel, etc.) erhalten Sie diese in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Ihrer Bestellung per Post.
Die Einlösebedingungen der Zielgutscheine fallen unter den Geschäftsbedingungen der einzelnen Anbieter. Die cadooz GmbH hat keinen Einfluss darauf, ob ein Gutschein ganz oder teilweise eingelöst werden muss oder kann.
Wir können technisch nicht die einzelnen Geschäftsbedingungen auf unsere Einlöseseite einbinden, da diese natürlich Änderungen unterliegen und uns Partnerunternehmen darüber nicht informieren müssen.
Bitte erfragen Sie daher die Einlösebedingungen bei den jeweiligen Partnern.
Nein, die Rückgabe oder der Umtausch von Gutscheinen ist nach unseren AGB nicht möglich!
Für Verlust oder Beschädigung der Originalgutscheine übernehmen wir keinerlei Haftung.
Für die Bereitstellung unserer Angebote setzen wir auf unserer Webseite unbedingt notwendige Cookies ein. Soweit wir und Dritte Cookies für die Auswertung unserer Webseiten-Nutzung, zur Verbesserung unserer Angebote und zur Anzeige interessen-basierter Werbung einsetzen, benötigen wir dafür Ihre vorherige Einwilligung. Wenn Sie damit einverstanden sind, dass wir Cookies zu diesen Zwecken verwenden, klicken Sie bitte auf „Alle Cookies akzeptieren" oder treffen Sie in unseren Cookie-Einstellungen eine konkrete Auswahl, ob und welche Cookies Sie akzeptieren möchten.
Wenn Sie auf "alle Cookies akzeptieren" klicken oder uns in den Cookie-Einstellungen Ihre Einwilligung für die Verwendung von Analyse- und Marketing-Cookies Dritter erteilen, umfasst Ihre Einwilligung gleichzeitig Ihr Einverständnis, dass der von uns eingebundene Anbieter von Analyse- und Marketing Cookies (Google) personenbezogene Daten von Ihnen in den USA verarbeitet (Art. 49 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO).
Sie können Ihre freiwillige Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unseren Cookie-Einstellungen widerrufen. Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Entscheiden Sie selbst darüber, welche Arten von Cookies und vergleichbaren Technologien wir einsetzen. Weitere Informationen zu den einzelnen Cookies und vergleichbaren Technologien erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Unbedingt erforderliche Cookies gewährleisten Funktionen, ohne die Sie unsere Webseite nicht wie beabsichtigt nutzen könnten. Lediglich die cadooz GmbH hat Zugriff auf diese Cookies (sog. First-Party Cookies) und nutzt diese, um beispielweise die Navigationsmöglichkeit auf der Webseite oder den Zugriff auf gesicherte Webseiten-Bereiche zu gewährleisten. Für die Nutzung von unbedingt erforderlichen Cookies ist Ihre Einwilligung nicht erforderlich.
Unbedingt erforderliche Cookies können über unsere Cookie Einstellungen nicht deaktiviert werden. Sie können Cookies jederzeit generell in Ihrem Browser deaktivieren.
Wir und Dritte verwenden Analyse-Cookies, um die Nutzung unserer Webseite besser zu verstehen und unser Angebot weiterzuentwickeln.
Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts
ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
Wir nutzen diese Cookies darüber hinaus, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern und Hilfestellungen bereitzustellen.