Ein BestChoice bzw. DriversChoice Gutschein ist in der Regel 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung. Dies ist auch in unseren AGB beschrieben. Eine Verlängerung des Gutscheins ist technisch und steuerrechtlich leider ausgeschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Nein, nach Ablauf der Gültigkeit ist ein Einlösen des Gutscheins nicht mehr möglich.
Ihr BestChoice bzw. DriversChoice Gutschein ist erst dann eingelöst, wenn Sie Ihre Bestellung vollständig abgeschlossen und eine Bestellnummer erhalten haben.
Geben Sie in die Adresszeile Ihres Browsers die auf dem Gutschein abgebildete Internetseite (bspw. www.einloesen.de oder ähnliches) ein.
Wechseln Sie über das Dropdown-Feld oben rechts auf der Seite von Produktempfehlungen auf Alphabetische Sortierung.
Antwort: Ja, Sie können z.B. beim Einlösen eines 50 EUR BestChoice bzw. DriversChoice Gutschein zunächst für 30 EUR bestellen.
Wenn Sie z.B. vier BestChoice bzw. DriversChoice Gutscheine im Gesamtwert von 200 EUR eingelöst haben, aber nur Gutscheine für 180 EUR bestellen, bleibt ein Restguthaben von 20 EUR erhalten.
Ja, der BestChoice bzw. DriversChoice Gutschein bietet Ihnen die größtmögliche Wahl.
Ja, das ist möglich. Geben Sie einfach die BestChoice bzw. DriversChoice Gutschein-Codes hintereinander ein. Jedoch ist eine Kombination aus BestChoice und DriversChoice Gutscheinen nicht möglich.
In diesem Fall können Sie am Ende des Bestellvorgangs nach Eingabe Ihrer Adresse die Differenz per Kreditkarte / Sofortüberweisung.de oder Vorabüberweisung begleichen.
Nein, ein BestChoice bzw. DriversChoice Gutschein kann nicht direkt bei unseren Partner-Shops oder Partnerwebsites eingelöst werden.
Wenn Sie Gutscheine für den postalischen Versand bestellt haben (für Restaurants, stationären Handel, etc.) erhalten Sie diese in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Ihrer Bestellung per Post.
Die Einlösebedingungen sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und fallen unter die AGB der einzelnen Partner. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Wunschpartner nach den Einlösebedingungen für Gutscheine.
Nein, die Rückgabe oder der Umtausch von Gutscheinen ist nach unseren AGB nicht möglich!
Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Prämiengeber, von welchem Sie den BestChoice bzw. DriversChoice Gutschein erhalten haben.
Nein, ein Auszahlen des BestChoice bzw. DriversChoice Guthabens ist nicht möglich.
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