Allgemeine Fragen zum MovieChoice KinoGutschein

Allgemeine Fragen zum MovieChoice KinoGutschein

Ihr MovieChoice ist in der Regel ab Ausstellung drei Jahre bis zum Jahresende gültig. Das Ablaufdatum ist auf dem Gutschein jeweils aufgeführt.

Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung. Dies ist auch in unseren AGB beschrieben. Eine Verlängerung des Gutscheins ist technisch und steuerrechtlich leider ausgeschlossen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Nein, nach Ablauf der Gültigkeit ist ein Einlösen des Gutscheins nicht mehr möglich.

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Prämiengeber, von welchem Sie den MovieChoice Gutschein erhalten haben.

Nein, ein Auszahlen des MovieChoice KinoGutscheins ist nicht möglich.

Für 3D-Vorstellungen gelten besondere Bedingungen, die vom jeweiligen Kino festgelegt werden.

Der MovieChoice KinoGutschein wird nur in einwandfreiem Zustand in den Kinos angenommen. Für etwaige Schäden, die in der Verantwortung des Gutscheinempfängers liegen, können wir leider keine Haftung übernehmen.

Dieser Gutschein berechtigt Sie zu dem Erwerb eines Softdrinks (0,5l) nach Wahl oder eines Bieres (0,5l) und einer Portion Popcorn (3l) oder einer Portion Nachos (klein) bei allen teilnehmenden MovieChoice Snackpartnern.