Fragen zum DirectChoice EinkaufsGutschein

Fragen zum DirectChoice EinkaufsGutschein

Ihr DirectChoice EinkaufsGutschein ist in der Regel ab Ausstellung drei Jahre bis zum Jahresende gültig. Das Ablaufdatum ist auf dem Gutschein jeweils aufgeführt.

Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung. Dies ist auch in unseren AGB beschrieben. Eine Verlängerung des Gutscheins ist technisch und steuerrechtlich leider ausgeschlossen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Nein, nach Ablauf der Gültigkeit ist ein Einlösen des Gutscheins nicht mehr möglich.

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Prämiengeber, von welchem Sie den DirectChoice EinkaufsGutschein erhalten haben.

Nein, ein Auszahlen des DirectChoice EinkaufsGutscheins ist nicht möglich.

Der DirectChoice EinkaufsGutschein wird nur in einwandfreiem Zustand in den Geschäften angenommen. Für etwaige Schäden, die in der Verantwortung des Gutscheinempfängers liegen, können wir leider keine Haftung übernehmen.