Viele Unternehmen setzen für die Motivation ihrer Mitarbeiter Prepaid Karten in Verbindung mit dem steuerfreien Sachbezug ein. Ein Großteil davon wird von der Wirecard Card Solution Ltd., einer Tochterfirma der Wirecard AG herausgegeben, die am 25.06.2020 Insolvenz beantragt haben.
Das Guthaben des BestChoice EinkaufsGutscheins kann ganz nach Belieben gegen Gutscheine und Markenartikel von über 150 attraktiven Brands eingelöst werden. So kann sich jeder seinen individuellen Wunsch erfüllen. Und auch steuerliche Vorteile können genutzt werden!*
cadooz ist der führende Experte für "Incentive Marketing". Mit innovativen Prämienwelten, digitalen Lösungen und unserem Serviceangebot sind wir seit über 19 Jahren Spezialist auf dem Gebiet der Mitarbeitermotivation durch Incentives.
Gerne beraten wir Sie ausführlich zu unserer attraktiven Alternative. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer +49 40 27 14 82-236 an. Wir klären gerne alle Fragen zum Wechsel und erstellen Ihnen ein umfassendes Angebot, damit Sie Ihre Mitarbeiter auch weiterhin monatlich incentivieren können.
Die Wirecard AG hat am Donnerstag, den 25.06.2020 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht München beantragt. Die Wirecard Card Solution Ltd. („WDCS“), eine Tochterfirma der Wirecard AG, ist ein E-Geld-Institut und Herausgeber vieler Prepaid Karten, die häufig in Verbindung mit dem steuerfreien Sachbezug genutzt werden. Im Zusammenhang mit der Anmeldung der Insolvenz durch die Wirecard AG hat die britische Finanzaufsicht (FCA) zum Schutz der Kundengelder den Geschäftsbetrieb der WDCS vom 26.06.-30.06.2020 vorübergehend ausgesetzt und die Konten der WDCS in diesem Zeitraum gesperrt. Anschließend konnten die Karten wieder wie gewohnt genutzt werden, weitere Entwicklungen hinsichtlich der Insolvenz durch die Wirecard AG sind jedoch nicht absehbar.
Der Bundestag hat am 07.11.2019 eine neue gesetzliche Regelung für Sachbezüge verabschiedet, die am 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Auf Grund dieser Gesetzesänderung besteht nach wie vor erhebliche Unsicherheit darüber, welche Geldkarten seit dem 01.01.2020 für die Gewährung von Sachbezügen im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze noch eingesetzt werden können.*
Jeder Ihrer Mitarbeiter ist individuell, hat andere Wünsche und Bedürfnisse. Es ist oftmals schwer etwas zu finden, das allen gleich gut gefällt.
Genau für diese Herausforderung haben wir den BestChoice EinkaufsGutschein entwickelt. Das Guthaben des BestChoice kann gegen Gutscheine und Markenartikel von über 150 attraktiven Brands eingelöst werden.
Ihr Mitarbeiter hat die freie Wahl. Das vielseitige Angebot aus diversen Themenwelten lässt keine Wünsche offen: Mode und Beauty, Elektronik und Möbel, Reise und Sport, Unterhaltung und Gastronomie uvm.
Exklusiv für alle Neukunden haben wir für kurze Zeit ein besonders attraktives Vorteilsangebot. Damit können Sie auch weiterhin Ihre Mitarbeiter monatlich incentivieren – und das ganz einfach. Folgende drei Varianten stehen Ihnen dabei mit einem Nennwert von 20 Euro, 40 Euro oder 44 Euro zur Auswahl:
Über 150 Brands wie: IKEA, Rossmann, Zalando, Douglas
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Nur 2,00 Euro/Gutschein Servicegebühr
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Listenpreis ursprünglich: 6,60 Euro Servicegebühr (bei einem Nennwert von 44,00 Euro)
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Bald auch verfügbar: Der wiederaufladbare BestChoice EinkaufsGutschein
Zur Zeit arbeiten wir mit Hochdruck daran, Ihnen bald auch eine wiederaufladbare Version des BestChoice EinkaufsGutscheins anbieten zu können. Nutzen Sie also die Gelegenheit und testen Sie vorab unser bestehendes Produkt zu besonderen Konditionen!
Als führende Experte für "Incentive Marketing" wissen wir bestens Bescheid und stehen auch Ihnen mit unserem gesamten Know How jederzeit zur Verfügung. Mit innovativen Prämienwelten, digitalen Lösungen und unserem Serviceangebot sind wir auch auf die Mitarbeitermotivation durch Incentives spezialisiert.
Wir verbinden Brands mit Menschen und lassen mit einem Netzwerk von über 500 Gutscheinbrands keine Mitarbeiter- und Kundenwünsche offen. Unser Ziel ist die Maximierung der Motivation und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter!
Diese und weitere Kunden setzen unsere Produkte bereits erfolgreich zur Motivation ihrer Mitarbeiter oder Bindung ihrer Kunden ein:
*Bitte beachten Sie, dass diese ausgewählte Informationssammlung keine steuerliche Beratung darstellt und den Gang zum Steuerberater nicht ersetzt. Insbesondere sind zu diesem Thema immer die konkreten Sachverhalte und individuellen Umstände zu berücksichtigen sowie weitere aktuelle, über die lohnsteuerliche Darstellung hinausgehende steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu beachten.
**Das Vorteilsangebot richtet sich ausschließlich an Neukunden, bezieht sich nur auf den BestChoice EinkaufsGutschein im Mitarbeiterdesign sowie den Hauptverwendungszweck "Mitarbeiter" und gilt nur für kurze Zeit.
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