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Der Prepaid Verband Deutschland (PVD)

16.07.2019

Seit Juni 2011 ist der Prepaid Verband Deutschland als Branchenvereinigung und Interessensvertretung der in Deutschland tätigen Prepaid-Industrie tätig. Zu seinen Mitgliedern zählen aktuell* 23 Unternehmen aus den Bereichen Prepaid-Zahlung, Processing, Kartenorganisationen sowie Anbieter von Loyalty-Systemen und Distributoren der Prepaid-Zahlungsprodukte im Handel. Ziel des PVD ist es, dem Verband eine Stimme zu geben, über die Interessen der Prepaid-Branche zu informieren, diese zu vertreten und über aktuelle sowie gesetzliche Entwicklungen aufzuklären. Zudem fungiert er als Ansprechpartner u.a. für Politik, Aufsichtsbehörden, andere Behörden und die Öffentlichkeit.

Diese Funktion greift er ebenfalls in dem jährlich stattfindenden Prepaid Kongress auf. Hier können sich Mitglieder, Interessierte und die Öffentlichkeit intensiv über branchenrelevante und aktuelle Themen austauschen.

cadooz und der PVD
Als eines von 8 Gründungsmitglieder sind cadooz und unsere Schwesterfirma epay auch heute noch im Vorstand des PVD durch Volker Patzak (Director European Content Development, epay & cadooz), dort in seiner Funktion als Geschäftsführender Vorstand, vertreten. Er legt dabei für uns und unsere Partner-Brands ein besonderes Augenmerk auf die sich verändernden Rahmenbedingungen, durch mögliche Gesetzesänderungen, unserer Prepaidprodukte. Ziel ist es solche frühzeitig zu erkennen, zu lobbyieren und so an geeigneten Lösungen mitzuwirken.  

Aktuelle Änderungen:
Über aktuelle Änderungen und Entwicklungen sowie branchenrelevante Themen aus der Prepaid Branche informiert der PVD regelmäßig auf seiner Webseite unter https://www.prepaidverband.de/aktuelles/

Diese sind unter anderem:

  • Änderungen der 44-Euro-Freigrenze
    Die Änderung der 44 Euro Freigrenze für Prepaid-Karten würde eine wesentliche Steuerersparnis seitens der Arbeitgeber beschneiden, darin ist sich der PVD sicher. Bisher konnten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfreie Sachbezüge, bis zu einem monatlichen Wert von 44 Euro, in Form von Guthabenkarten zukommen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Summe nicht in Form von Bargeld bezogen, sondern nur für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen, eingesetzt werden kann. Das Bundesfinanzministerium (BMF) möchte dies nun weiter einschränken und Gutscheine nicht mehr als Sachbezug gelten lassen, wenn diese bei mehr als einem Händler eingelöst werden können. Der PVD sieht diese Änderung sehr kritisch und hat diesbezüglich einen Änderungsvorschlag erarbeitet und dem BMF vorgelegt.
  • Änderung der Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
    Ebenfalls werden die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes hinsichtlich der Umsatzbesteuerung von Gutscheinen, die die direkte Besteuerung bestimmter Arten von Gutscheinen bereits bei Ausstellung betreffen, vom PVD thematisiert und u.a. in Form von Artikeln und einer Stellungnahme ausführlich behandelt.



Sie möchten mehr über unsere Prepaidprodukte und wie wir Ihr Unternehmen unterstützen können erfahren? Dann schreiben Sie uns über unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns an. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.


*Stand: Juni 2019

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